Markenimitate bei ebay

Hallo Rechtsexperten,

was ist denn eigentlich in so einem Fall zu tun?
Jemand versteigert auf ebay Markenturnschuhe. Der Käufer findet aber nach Bezahlung und Erhalt der Ware raus, dass diese nur ein (recht schlechtes) Imitat sind.
Deklariert waren die Schuhe aber als echte Marke.
Der Käufer bittet nun den Verkäufer, dass er die Schuhe zurücknimmt und das Geld wieder überweist. Dieser weigert sich aber, weil er angeblich nicht wusste, dass die Schuhe nicht echt sind (kann ja sein…).

Ich danke euch für eure Anregungen,
liebe Grüße
Catherine

Hi,

  1. Gewerblicher Verkäufer oder Privat?

  2. Wenn gewerblich, dann
    a) Rücknahme des Artikels aufgrund deines Widerspruchsrechts oder
    b) Rücknahme des Artikels aufgrund Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
    c) den Verkäufer bei der Polizei melden
    d) den Veräufer beim Markenhersteller melden

  3. Wenn privat, dann
    b) Rücknahme des Artikels aufgrund Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

Gruß
Falke

Hallo Catherine,

was ist denn eigentlich in so einem Fall zu tun?

Markenimitate gehören zu den von Ebay explizit ausgeschlossenen Waren
( http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfe… - aus:
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html ).

Ich würde die Geschichte an Ebay melden, wenn du einen Markenartikel unbedingt wolltest. Vielleicht hilft das, bei dem Verkäufer Einsichten zu wecken …

Gruß

Bona

Hallo,

bei mir gab es einen ähnliche Fall: ich hatte ein Computerprogramm ersteigert, welches sich als Raubkopie entpuppte. Die CD habe ich mit Hinweis auf die Herkunft an den Hersteller des Originals geschickt. Der hat sich dann um den Rest gekümmert. (Außerdem habe ich eine originale CD des Programms bekommen).

Gruß, Niels

Hi Niels,

sehr gute Idee!

Vielen Dank und schöne Grüße
catherine

Hallo,

2a und 2b ist klar. 2c und 2d nur wenn Vorsatz bestand. Bitte nicht immer gleich zur Schädlingsbekämpfung zu Nuklearwaffen greifen. Man kann, wenn der Verkäufer zickt, immer noch nachlegen.

Gruß

Matthias

  1. Wenn gewerblich, dann
    a) Rücknahme des Artikels aufgrund deines Widerspruchsrechts
    oder
    b) Rücknahme des Artikels aufgrund Fehlen einer zugesicherten
    Eigenschaft
    c) den Verkäufer bei der Polizei melden
    d) den Veräufer beim Markenhersteller melden