Hallo,
folgende Situation:Ich besitze seit ca. 2 Jahren eine
.de-Domain. Auf der Seite sind Informationen zu meiner Person
und Auszüge meines Schaffens zu finden. Über ein
Kontaktformular kann man sich mit mir in Verbindung setzen,
für Kooperation und Inanspruchnahmen meiner Dienstleistungen.
Heißt das, dass die Seite kommerziell genutzt wird?
Nun wurde ich von einer Firma konaktiert die vor einem Monat
eine Marke eintragen ließ, die zufälligerweise genauso lautet
wie meine .de-Domain.
Warum zufällig? Wenn oben „ja“, ist die andere Firma in den gleichen Nizzaklassen unterwegs?
Von der Firma wurde mir ein relativ geringer Betrag offeriert
Was ist ein relativ geringer Betrag?
und angedeutet, dass Anwälte eingeschaltet werden, wenn ich
auf dieses Angebot nicht eingehe.
Mit dem Säbel rasseln darf jeder.
Nun meine Frage: können die das so einfach, die Domain
einklagen?
Klar, kann jeder. Ob sie damit Erfolg haben, sei dahingestellt. Aber zum einen kann er nicht die URL selbst einklagen, er kann nur die Freigabe erreichen. Zum anderen gilt das Prinzip, dass der mahlt, der zuerst da ist. Die Ausnahmen (Blumenpeter) sind sehr spezifisch. Wie bei Shell ist auch Krupp nicht einfach nur eine kleine Klitsche um die Ecke. Zitat: " Angesichts einer solchen überragenden Verkehrsgeltung ihres Firmenschlagwortes „Krupp“ brauche die Klägerin daher prinzipiell keine weiteren Unternehmen gleichen Namens zu dulden." Ob die Firma, mit der Du zu tun hast, auch in die Kategorie fällt, musst Du selbst entscheiden.
Wie viel sollte/kann ich verlangen?
Es gibt eine Seite, auf der man den Wert der eigenen URL testen kann. (Bitte selbst googeln) Ist zwar ein fiktiver Wert, aber wäre mal ein Anhaltspunkt für den, der da anfragt. VW hat beim Touran schon etwas kräftiger hinlangen müssen. (Auch da hilft sicher google)