Markenname verwechsungsfähig?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Markenrecht.
Wäre dankbar für die Einschätzung eines Experten.

Angenommen es gibt den geschützten Namen wie z.B.: „Clouddreams“ (fiktiver Name)

kann man ein Geschäft „Cloud Dream“ nennen oder wäre das verwächslungsfähig ?

Danke im Voraus!

Hallo,

angenommen es gibt den geschützten Namen wie z.B.:
„Clouddreams“ (fiktiver Name)
kann man ein Geschäft „Cloud Dream“ nennen oder wäre das
verwächslungsfähig ?

Kommt drauf an, ob das neue Geschäft in den gleichen Nizzaklassen unterwegs ist, wie das geschützte. Dann geht gar nix.

Gärne.

Das dachte ich mir schon…wie sähe es den aus wenn man den Namen umdreht „Dream Cloud“ bzw Dreamclouds" ?

Das dachte ich mir schon…wie sähe es den aus wenn man den
Namen umdreht „Dream Cloud“ bzw Dreamclouds" ?

Ja, vielleicht, nein. Tendenz zu nein. Die Entscheidung liegt dann im Zweifelsfall bei einem Richter. Das kann teuer werden.
Stell dir mal vor, die bekannte Autofirma Berzedes-Menz bekommt einen Konkurrenten Menz-Berzedes … Keine gute Idee.
Ist überhaupt keine so gute Idee, sich an einen Namen dranzuhängen. Warum will man da versuchen, auf Teufel komm rein zu kannibalisieren? Besser von Anfang an eine Alleinstellung suchen.