Markennamen bei Hilfen im Netz

Hallo,

ein Bekannter möchte seine Erfahrung mit Computerbasteleien der Allgemeinheit (kostenlos) über seine Homepage zur Verfügung stellen.

Jetzt bedingt es sich zwangsläufig, dass da Markennamen von Computern, Chips, Mainboards… erwähnt (und fotografiert) werden müssen.

Muss er damit rechnen, dass ihm jetzt die Abmahn-Anwälte auf den Pelz rücken?

Muss er im Impressum / auf jeder Seite einen Satz wie „Die Verwendung von geschützten Marken oder Produktbezeichnungen dient nur zur Orientierung der Leser.“ anbringen?

Oder ganz kurz: Was muss er beachten?

Oder soll er sich lieber in einem Forum anmelden, wo er sein Wissen einstellen kann?

Grüße,
Wolfgang

hallo,

Muss er damit rechnen, dass ihm jetzt die Abmahn-Anwälte auf
den Pelz rücken?

davor ist man nie sicher. nur tote staatsbürger machen nichts mehr, was abmahnanwälte reizen könnte. der betreiber der webseite könnte ihnen im angesprochenen fall aber lächelnd gegenübertreten, wenn es sich bei den bildern um seine eigene aufnahmen handelt.

Muss er im Impressum / auf jeder Seite einen Satz wie „Die
Verwendung von geschützten Marken oder Produktbezeichnungen
dient nur zur Orientierung der Leser.“ anbringen?

wozu soll das gut sein?

Oder soll er sich lieber in einem Forum anmelden, wo er sein
Wissen einstellen kann?

natürlich kann man in vielen situation wählen, ob man was eigenes macht oder lieber den schwanz einkneift. das ist aber keine juristische frage, eher eine des naturells.

gruß
ann

Hallo,

webseite könnte ihnen im angesprochenen fall aber lächelnd
gegenübertreten, wenn es sich bei den bildern um seine eigene
aufnahmen handelt.

ach. Solange man die Fotos selbst macht, darf man alles veröffentlichen? So pauschal ist das leider falsch.

Gruß

S.J.

Hallo ann,

danke für die Antworten.

nur tote staatsbürger machen nichts
mehr, was abmahnanwälte reizen könnte.
-)))

du schätzt die mädels/kerle ähnlich ein wie ich…
(wobei eine nette Grabinschrift wie „die xxl-Burger von yyy kosteten ihm das Leben“ würde bestimmt ein Nachspiel haben).

wenn es sich bei den bildern um seine eigene
aufnahmen handelt.

Es wären tatsächlich seine eigenen Fotos…
aber: ein Foto von Paris (bei Tag) mit dem Eifelturm drauf auf der Homepage kann wohl schon einen Anwalt anziehen (rein rechtlich, obs schon gemacht wurde weiss ich nicht).

Muss er im Impressum / auf jeder Seite einen Satz wie „Die
Verwendung von geschützten Marken oder Produktbezeichnungen
dient nur zur Orientierung der Leser.“ anbringen?

wozu soll das gut sein?

Hab ich schon öfters auf einigen Seiten von Händlern gelesen. Da war mal der Fall dass jemand gegen eine ähnliche Marke wie seine was erwirkt hat. Und dann hat ein Anwalt munter alle Verkäufer des „Originals“ abgemahnt - weil die den Namen in ihrer Preisliste drin hatten.

natürlich kann man in vielen situation wählen, ob man was
eigenes macht oder lieber den schwanz einkneift. das ist aber
keine juristische frage, eher eine des naturells.

Genau - und der Bekannte verzichtet lieber darauf sein Wissen weiterzugeben, wenn er fürchten muss, dass er die nächsten Jahre ein paar Abmahnungen ins Haus kriegt.
Auch wenn er am Ende wohl Recht kriegen würde - das kostet ihn dann mehr Zeit als das Einstellen der Berichte ins Netz…

Grüße,
Wolfgang

hi,

ach. Solange man die Fotos selbst macht, darf man alles
veröffentlichen? So pauschal ist das leider falsch.

dann präzisiere es doch bitte.

gruß
ann

Hallo,

ach. Solange man die Fotos selbst macht, darf man alles
veröffentlichen? So pauschal ist das leider falsch.

dann präzisiere es doch bitte.

als Einstieg: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d1/G…

Gruß

S.J.