Markennamen - Deutsche... Hamburger

hallo,

wenn ich beim Marken und Patentamt einen Firmennamen anmelden möchte - wie sieht es dann eigentlich mit vorgesetzten nationalen oder städtischen Begriffen aus?

Rednerschule -> Deutsche Rednerschule

Kaufmannsgilde -> Deutsche Kaufmannsgilde

Ich habe bei der Ihk mal angerufen und die sagten mir wenn man - den Begriff - Deutsche - oder - Städtenamen vor seinen Firmennamen setzen möchte, muß man in der betreffenden Branche eine herausgehobene Stellung haben oder in seiner Branche der Branchenriese? Stimmt das?

Es gibt doch etliche Beispiele (mal nicht an große Banken oder Versicherungen denken) die das trotzdem tun?

Wäre nett wenn ihr mir zu dem Thema was schreiben würdet, vielleicht unter Angabe von ein paar links.

dankeschön!

Ich habe bei der Ihk mal angerufen und die sagten mir wenn man

  • den Begriff - Deutsche - oder - Städtenamen vor seinen
    Firmennamen setzen möchte, muß man in der betreffenden Branche
    eine herausgehobene Stellung haben oder in seiner Branche der
    Branchenriese? Stimmt das?

Das kannst du denen glauben. „Deutsche …“ bedeutet, dass man in ganz Deutschland „vertreten“ ist. Der One-Man-Bäckerladen an der Ecke darf sich also nicht „Deutsche Brötchenfabrik“ nennen. Gleiches gilt für den Städtenamen. „Hamburger …“ bedeutet, dass ihr in ganz Hamburg eventuell mit mehreren Filialen vertreten seid.

danke canis,

klingt verblüffend einfach - und ist es auch.

-)