möchte mir zwecks Unternehmensgründung einen Namen (Wort/Bildmarke) schützen lassen. Ich habe da ein bißchen recherchiert, dieser Name ist weder in Deutschland noch in Europa geschützt.
Allerdings habe ich eine Webseite gefunden, die genau den gleichen Namen trägt und ebenfalls das Symbol, was ich benutzen möchte, jedoch an anderer Stelle.
Allerdings habe ich eine Webseite gefunden, die genau den
gleichen Namen trägt und ebenfalls das Symbol, was ich
benutzen möchte, jedoch an anderer Stelle.
Könnte das Probleme geben?
Ja!!!
Zwar könntest Du „Deine“ Marke wohl problemlos beim Patentamt in das Markenregister eintragen lassen, aber Dein „Konkurrent“ könnte die Löschung dieser Eintragung betreiben.
Markenschutz entsteht nicht nur durch Eintragung ins Register sondern auch durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen in dem beteiligten Verkehrskreis als Marke Verkehrsgeltung erworben hat
(§ 4 Ziffer 2 MarkenG). Und ältere Markenrechte haben Vorrang, auch wenn sie nicht eingetragen sind (§ 12 MarkenG).
In Deinem Fall wird es darauf ankommen, ob das Zeichen an anderer Stelle bereits im Geschäftsverkehr die Bedeutung eines Markenzeichens erworben hat. Wenn eine Website genauso benannt ist, dürfte das der Fall sein. Bei dem Symbol wird man sich vielleicht noch streiten können (?).
es ist richtig, dass das prioritätsältere Recht sich im zweifel durchsetzt. Allerdings ist der Namens- und Markenrechtsschutz kein universeller Schutz sondern stark abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich. Ich nehme daher an, dass du dich nicht sofort um eine neue Marke kümmern musst.
Das französiche Unternehmen, welches die fragliche Bezeichnnung wohl als Firma führt - und demnach nicht als Marke verwendet!! - ist vielleicht in einem ganz anderen Sektor tätig oder hat gar nur regionale Bedeutung. In diesem Fall ist auch der Schutz der älteren Bezeichnung auf diesen Tätigkeitskreis begrenzt und strahlt nicht europaweit aus. Dies gilt übrigens auch, wenn das Unternehmen die Bezeichnung in einem Internetauftritt verwendet, der zwangsläufig weltweit einsehbar ist.
Du solltest nochmals eine genaue Markenrecherche europaweit für die Klassen durchführen, in denen du deine Marke anwenden willst.
Steht die Besorgnis, dass du mit der Tätigkeit des französischen Unternehmens konkurrieren könntest, so schreib dieses an, um bereits ein Klärung im Vorfeld herbeizuführen.
Die nervige Abmahnerei von irgendwelchen selbstberufenen Markenschützern hingegen mußt du nicht allzu ernst nehmen, wenn du im Vorfeld gut recherchiert hast.