Das wäre dann so ls ob man eine Nutella-Schoko-Creme auf den Markt bringen und sich dann wundern, wenn die Fa. Nutella wegen Verletzung der Markenrechte klagt.
Ein Marke ist stets so weitgehend geschützt, dass eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher ausgeschlossen ist. Das dürfte hier klar der Fall sein.
Kürzlich hat Apple einen Kinderbuchverlag namens Apfel wegen eines ähnlichen Logos abgemahnt (und Recht bekommen).
Vergessen Sie also diese Idee, die wird eventuell teuer.
meines Wissens nach,ist es ein neuer Markenname,bin mir nicht sicher,denn Markenrecht ist sehr schwierig,am besten einen Anwalt fragen,kostet nur ein paar euro.
Ist „Hanse-Kakao“ dann eine neue Marke? Oder fällt sie unter :den Schutz der Marke „Hanse“?
„Kakao“ ist rein beschreibend und allgemeinsprachlich, also ohne jeden prägenden Charakter. Die Marke wird also von „Hanse“ getragen. Als Inhaber der Marke „Hanse“ würde ich in der gleichen Warenklasse bei gleichem Markt-Angebot gegen eine Anmeldung „Hanse-Kakao“ konsequent vorgehen.
Hallo, lieber Fragesteller, da kann ich dir leider nicht helfen. Das fällt leider nicht in meinen Wissensbereich. Trotzdem wünsche ich dir alles gute ubnd das jeman dir einen Rat geben kann.
ich verstehe nicht, was die „Nizza Klasse 30“ bedeutet.
2)Vielleicht kommt es darauf an, wie man „Hansekakao“
schreibt. Also zusammen geschrieben (wie ich es gemacht habe) oder getrennt, wie Sie es geschrieben haben. Dies ist jedoch nur eine Vermutung. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es hierüber (also über die Schreibweise)und ob es dadurch erlaubt ist oder nicht, vom „Gesetzgeber“ bestimmt Bestimmungen gibt.
Ich würde mich an Ihrer Stelle darüber erkundigen. Ansonsten kann das ziemlich teuer werden.
Ich wünsche Ihnen viel Glück mit Ihrem Vorhaben.
Würde mich aber, wie gesagt, schlau machen.
Bzgl. Onelineshop: das fällt bestimmt unter - ich sagt mal so laienhaft - Bestimmungen zum Fernmeldegesetz oder so ähnlich. Alles Gute von schmerzfrei