Markenpiraterie

Hallo zusammen,
eine wichtige Frage zu folgender Sachlage:
Frau X ersteigert bei bekanntem Internet Auktionshaus im April 2006 vermeintliche Marken Sneaker. Leider stellt sich erst diese Tage heraus, dass die Schuhe gefälscht sind! Hat Frau X auch nach 8 MOnaten noch das Recht den gezahlten Betrag vom damaligen Verkäufer zurückzufordern? Gibt es eine Frist, die einzuhalten ist oder ist es vielleicht schon zu spät. Hat Frau X überhaupt ein Recht? Macht es Sinn Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Ob der Verkäufer wusste, dass die Schuhe Plagiate sind, ist noch unklar.
Vielen Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüße
Lena

Frau X ist verpflichtet, die Schuhe als Beweismittel auszuhändigen und diese werden anschliessend vernichtet meinem Kenntnisstand nach. Ob Frau X allerdings vom Verkäufer den Betrag wiederbekommt, hängt von dessen Seriösität und Bonität ab.
Wie wäre es, wenn Frau X am besten erstmal den Verkäufer Y kontaktiert, ob dieser bereit ist, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und das Geld wieder zu erhalten?
Das wäre vermutlich das schnellste, effektivste. Natürlich kann sie aber auch Frau Sherlock X spielen, viel Zeit investieren, um die Sachverhalte zu klären und bleibt am Ende trotzdem auf allem sitzen :smile:

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:wink: Frau X hat bereits versucht mit den Verkäufer per Email Kontakt aufzunehmen. Dieser zeigt sich aber nicht koopertiv. Frau X will vorab einfach mal abklären wie Ihre Rechte aussehen:wink: danke

Frau X ist verpflichtet, die Schuhe als Beweismittel
auszuhändigen und diese werden anschliessend vernichtet meinem
Kenntnisstand nach. Ob Frau X allerdings vom Verkäufer den
Betrag wiederbekommt, hängt von dessen Seriösität und Bonität
ab.
Wie wäre es, wenn Frau X am besten erstmal den Verkäufer Y
kontaktiert, ob dieser bereit ist, den Kaufvertrag rückgängig
zu machen und das Geld wieder zu erhalten?
Das wäre vermutlich das schnellste, effektivste. Natürlich
kann sie aber auch Frau Sherlock X spielen, viel Zeit
investieren, um die Sachverhalte zu klären und bleibt am Ende
trotzdem auf allem sitzen :smile:

:wink: Frau X hat bereits versucht mit den Verkäufer per Email
Kontakt aufzunehmen. Dieser zeigt sich aber nicht koopertiv.
Frau X will vorab einfach mal abklären wie Ihre Rechte
aussehen:wink: danke

An Ware die aus einer Straftat herrühren kann man keinen Eigentum erwerben. Der Verkäufer sollte besser kooperativ sein. Sag ihm dies, er wird sich einsichtig zeigen. :wink: Viel Glück Ciao Wolfgang

Frau X ersteigert bei bekanntem Internet Auktionshaus im April
2006 vermeintliche Marken Sneaker. Leider stellt sich erst
diese Tage heraus, dass die Schuhe gefälscht sind! Hat Frau X
auch nach 8 MOnaten noch das Recht den gezahlten Betrag vom
damaligen Verkäufer zurückzufordern?

Hier liegt doch ein klarer Sachmangel vor; selbstverständlich hat X das Recht vom Kauf zurückzutreten. Allerdings müsste X im Zweifel belegen, dass ein Vertrag über Markenware abgeschlossen, aber lediglich Fälschungen geliefert wurden.

IANAL
Schorsch