Markenr./wettbewerbsr. nicht schutzfähige namen

liebes forum,

soweit ich noch aus meiner studienzeit über das wahlfach „markenrecht“ weiß,
gibt es begriffe, die schutzfähig sind und andere, die wiederum nicht
schutzfähig sind.

sind begriffe zu allgemeingültig oder haben beschreibende funktion, so sind sie
beispielsweise nicht schutzfähig. z.b. „zum goldenen hirschen“ für ein gasthaus
oder sagen wir „jeans factory“ für eine jeans-produktionsfirma oder ein jeans-
label, richtig?

wie verhält es sich in einem solchen falle nun aber wettbewerbsrechtlich?

mal angenommen, die jeans-firma heißt „jeans factory“, hat also einen nicht
schutzfähigen namen, und nun nennt sich eine konkurrenzfirma ebenfalls „jeans
factory“. ist das zulässig??

und angenommen, die eine firma ist mit „jeans factory meier“ als marke
eingetragen (geht das…? ist der allgemeinbegriff „jeans factory“ dann durch
den individualzusatz „meier“ schutzfähig??) und die andere firma nennt sich
„jeans factory müller“. wäre dies dann wettbewerbsrechtlich möglich?

wie verhält es sich insbesondere mit internet-domains, wenn der eine
www.jeansfactory.com“ und der andere „www.jeans-factory.com“ für sich
beansprucht? immerhin kann es ja hier zu massiven verwechslungen kommen. ist
dies rein wettbewerbsrechtlich schlußendlich irrelevant? muß man also selbst
dafür sorgen, daß man der gefahr einer verwechslung aus dem weg geht, indem man
immer dafür sorgt, von vorneherein inhaber beider domain-varianten zu sein…?

was ist vor allem dann, wenn ein geschäftspartner im e-mail-verkehr
aus versehen den bindestrich vergißt und nun dadurch wettbewerbsrelevante
firmeninternas an die falsche adresse gelangen…?

pech gehabt? weil selbst schuld, da nicht beide domains reserviert? oder gilt:
wer zuerst die firma gegründet oder zuerst die domain reserviert hat, ist hier
im vorteil und darf u.u. auch im nachhinein auf die übergabe der anderen domain
bestehen…? besonders schwierig stelle ich mir das auf internationalem parkett
vor…

ich denke, eine genaue analyse würde sicherlich den rahmen einer
forumsdiskussion sprengen, und ist unterm strich vermutlich eher sache
langwieriger juristischer auseinandersetzungen >> siehe domain
milka.fr“ (ehemals belegung durch franz. schneiderin namens milka) - aber es
wäre durchaus interessant, hierzu einige fachliche meinungen zu vernehmen.

viele grüße

elle

ps: die namen sind rein fikitv und haben nichts mit evtl. tatsächlich
existierenden firmen oder domains zu tun!