Markenrecht

Hallo nochmal zusammen,

muss mich hier nochmals etwas genauer ausdrücken, da ich mich mittlerweile mit 5 verschiedenen Personen unterhalten habe und diese alle etwas verschiedenes sagen.

Als simples Beispiel :

Eine Online-Community mit dem Domainnamen „Who-Knows-Something“.de besteht seit 7 Jahren in Deutschland und wird natürlich Commerziel genuzt und das recht sehr erfolgreich.
Jedoch ist diese Seite nur in Deutschland bekannt.

Wie sieht die Sachlage jetzt für jemanden aus, der im anderen Eu-Land die domain „who-knows-something“.gr (Griechenland) gesichert hatt. Darf dieser bedenklos das selbe konzept also genau die selbe online community dort commerziel auf den selben namen.gr aufbauen ?
Es versteht sich das hierbei ein anderes Design genutzt wird, vom ablauf wäre das ganze jedoch zu 99% identisch.

Habe da etwas über Eu-Patente gelesen, ist solch eine Sache überhaupt Patentierbar ?

Auch etwas verwirrend ein sogenanntes Ip-Recht.

Kann hier jemand weiterhelfen ?

Hallo!

Habe da etwas über Eu-Patente gelesen, ist solch eine Sache
überhaupt Patentierbar ?

Nein. Geschäftskonzepte sind nicht schutzfähig.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Habe da etwas über Eu-Patente gelesen, ist solch eine Sache
überhaupt Patentierbar ?

Nein. Geschäftskonzepte sind nicht schutzfähig.

eingetragene Markennamen jedoch schon.

Gruß

Christian

Hallo!

eingetragene Markennamen jedoch schon.

Aber nur in den Ländern, in denen sie auch eingetragen sind.
Hatten wir die Antworten nicht alle schon mal :wink:

Grüßerle
Richard

was wäre wenn who-knows-something nicht als name verwendet wird. Sondern zum Bespiel get-a-professional(-opinion) oder aks-a-pro(fessional) oder auch ask-anything oder oder oder …

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Hallo!

Hatten wir die Antworten nicht alle schon mal :wink:

Ja - am 17.2.!

Gruß
Falke

Hallo!

eingetragene Markennamen jedoch schon.

Aber nur in den Ländern, in denen sie auch eingetragen sind.

Richtig. Und da hilft es auch nichts, nur die Domain von DE auf GR zu ändern und den Rest 1:1 zu kopieren.

Gruß

Christian

Soll das etwa heissen, wenn jemand eine Reinigungsfirma gründet mit den namen „Cleaner“ und diese unter dem domainnamen cleaner.de präsentiert, die möglichkeit besteht in allen anderen Eu-Länder den namen „Cleaner“ zu sichern und dieser keine anderer mit dem selben konzept verwenden darf ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian!

Nein. Geschäftskonzepte sind nicht schutzfähig.

eingetragene Markennamen jedoch schon.

Ein Konzept/Geschäftskonzept ist überhaupt nicht schützbar. Konzepte sind gewerblichen Schutzrechten nicht zugänglich und auch das Urheberrecht greift nicht. Man kann für sein Tun eine Bild- oder Wortmarke eintragen lassen, aber damit ist das Konzept in keiner Weise geschützt. Schutzmarken und Domains sind wiederum verschiedene Stiefel. Eine Domain begründet keinen Markenschutz. Umgekehrt kann eine Schutzmarke den Anspruch begründen, die Herausgabe einer gleichlautenden Domain zu verlangen. Und schließlich ist das alles von den Inhalten/der Gestaltung einer Internetseite zu trennen, unabhängig von Domains und Schutzmarken.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

Soll das etwa heissen, wenn jemand eine Reinigungsfirma
gründet mit den namen „Cleaner“ und diese unter dem
domainnamen cleaner.de präsentiert, die möglichkeit besteht in
allen anderen Eu-Länder den namen „Cleaner“ zu sichern und
dieser keine anderer mit dem selben konzept verwenden darf ?

Jein! Verabschiede Dich von dem „Konzept“, wie oben schon steht
spielt das nicht die Rolle. Vorausgesetzt, es gelten in allen EU-
Ländern ähnliche Regeln wie in D (was ich aber bezweifle), dann würde
das für den Fall gelten, wenn Du diese Marke in den entsprechenden
Ländern auch nutzt. Sonst kannst Du das Recht daran verlieren (so es
ein anderer will). Aber wie gesagt, nur an der Marke, nicht an einem
Konzept, denn dafür gibt es keinen Schutz.

Grüßerle
Richard

Also quasi geht es nur um den namen ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also quasi geht es nur um den namen ?

Versteh die Frage nicht ganz. Wie geht es nur um den Namen? Nur einen
„Namen“ kann man als Marke schützen lassen, aber kein Konzept. Meinst
Du das?

hey :o)

Nein. Geschäftskonzepte sind nicht schutzfähig.

nb: Geschäftskonzepte sind IN EUROPA nicht schutzfähig.

tiger

Ja,

also ist der name schützbar, die Geschäftsidee aber nicht ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So ist es, zumindest in D nicht, und das gilt wohl auch für die gesamte
EU.

Hallo nochmal zusammen,

Als simples Beispiel :

Eine Online-Community mit dem Domainnamen
„Who-Knows-Something“.de besteht seit 7 Jahren in Deutschland
und wird natürlich Commerziel genuzt und das recht sehr
erfolgreich.
Jedoch ist diese Seite nur in Deutschland bekannt.

Damit hat der Hompeage-Betreiber zunächst folgende Rechte zunächst mal nur in Deutschland:

Einen Namensschutz, der sich auf den Domain-Namen bezieht und der einen Anspruch auf Unterlassen späterer registrierter verwechselungsfähiger Domain-Namen zielt (§ 12 BGB). Dabei bejaht die deutsche Rspr. Verwechslungsgefahr meistens auch zwischen so etwas wie „who-knows-something.de“ und „who-knows-something.info“ oder andere Top-Level-Domain.

Allerdings nehmen deutsche Gerichte bei internationalen Namensrechtsverletzungen im internet ihre eigene Zuständigkeit nur dann an, wenn die angegriffene Homepage zumindest auch auf den deutschen Markt zielt, was bei einer griechisch-sprachigen Online-Community wohl nicht der Fall sein dürfte. Sollte who-knows-something.gr aber deutschsprachig sein oder es um „Who-knows-Sthg-austria“ gehen, könne ein Unterlassensanspruch wohl auch vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden, wobei dann allerdings die Anerkennung und Vollstreckung in Griechenland, um die gegnerische Seite wirklich abzuschießen, eine Folgeproblem werden würde.

Abgesehen von Urheberrechten an dem Design der Gestaltung der eigenen Seite und an bestimmten Logos etc. hat „who-knows-sthg.“ wahrscheinlich zumindest ein sogenanntes geschütztes Unternehmeskennzeichen (§ 2 und § 15 MarkenG) dadurch erworben, dass es diese im geschäftlichen Verkehr lange gebraucht hat und bundesweit diese Text/Bildzeichenfolgen bekannt ist. Es ist nämlich markenrechtlich keineswegs so, dass man ein Markenrecht nur durch Eintragung erwerben kann, sondern eingetragenen Marken und nicht eingetragene Unternehmenskennzeichen sind grundsätzlich gleich zu behandeln.

Es versteht sich das hierbei ein anderes Design genutzt wird,
vom ablauf wäre das ganze jedoch zu 99% identisch.

Hm…, es ist schon richtig, dass man ein Geschäftskonzept nicht schützen kann, hier müsste man aber evtl. ganz anders ansetzen. Wenn der „Ablauf“ identisch ist, müssen es doch in gewissem Rahmen auch die Software-Algorithmen sein, die die Seite laufen lassen, insofern sie nicht für die andere Gestaltung etc. zuständig sind und hier könnte man dann wieder an das Urheberrecht denken.

Ich hoffe die Verwirrung ein wenig bereinigt zu haben.

Schönes Wochenende A.