Hallo liebe Experten,
folgender fiktiver Fall:
ein Designer möchte Dinge „verschönern“, um sie dann zu verkaufen. Nehmen wir mal an, in diesem Fall Taschen. Ist es ihm rechtlich erlaubt, einfach eine bestimmte Menge an Taschen zu erwerben, diese zu bearbeiten und dann gewerblich weiterzuverkaufen (einfache Taschen, vielleicht im Großhandel)? Oder muß er sich theoretisch um alles kümmern, d.h. Herstellung der Taschen etc? Oder muß er sich evtl einen Hersteller suchen, der ihm seine Taschen gibt und dafür am Gewinn beteiligt wird? Kennt sich jemand von Euch mit sowas aus? Oder weiß eine geeignete Seite?
Herzlichen Dank im Voraus,
N.
Hallo,
na wenn er einfach nur verschönerte Einzelexemplare anbieten will, dann sind das womöglich ja Kunstwerke. Dann wäre es relativ sicher, insbesondere, wenn nicht Coca Cola drauf steht.
Will er allerdings nur einen Aufkleber draufkleben könnte es peinlich werden.
Man kann natürlich auch vorher mit dem Taschenhersteller reden. Dann wird’s eine PR-Aktion.
Gruß!
Horst
Hallo N.
Dein fiktives Beispiel ist z.B. vergleichbar mit bedruckten T-Shirts.
So lange man keine Werbung mit der Herstellermarke macht, ist man auf
der sicheren Seite.
Wie Horst geschrieben hat, sollte die „Verschönerung“ keine
Urheberrechtsverletzung sein.
Gruss
Heinz