angenommen ein Artikel hat ein TM (Unregistered Trade Mark) oder R (Registered Trade Mark), z.B. Hugo F. hat ein GanzTollesTeil als Registered Trade Mark.
Wenn nun Franz J. in einem Prospekt, Artikel, Buch o.Ä. irgendetwas über GanzTollesTeil® schreibt, dieses auch mit ® (hochgestelltes R im Kreis) kennzeichnet, muss er dann erwähnen, dass Hugo F. Inhaber (heisst das so?) des Markenrechts ist?
da TM und ® nur in angloamerikanischen Rechtskreisen eine Rolle spielt, wäre es hilfreich, ob Du eine Antwort für Deutschland oder USA haben willst.
In Deutschland ist die Angabe von TM und ® eigentlich wurscht, da die Nicht-Angabe keine Auswirkungen auf eine Verletzung hat (keine Hinweispflicht). In Deutschland ist lediglich die Registrierung der Marke für einen ausschließlichen Schutz wichtig. Dennoch wird aber manchmal der Hinweis „…sind eingetragene Warenzeichen von…“ mit angegeben, um auf der „sicheren Seite“ zu sein.
Es gibt allerdings auch Fälle, wo die Marke inklusive dem ®-Zeichen registriert wurde. Dann ist das ® gewissermaßen Bestandteil der Marke und sollte daher mit angegeben werden, da sonst evtl. keine markenmäßige Benutzung vorläge.
Im angloamerikanischen Recht kann ein Hinweis nötig sein, da dort eine Hinweispflicht an Mitbewerber über bestehende Schutzrechte besteht, was sich auf einen evtl. Verletzungsfall auswirken kann.
Man schreibt dann:
„…is a registered trademark of…“
Allerdings bin ich hier nicht sicher, in welchem Umfang (Katalog, Produkt, Internet) das sein muss, insbesondere, wenn Dritte diese Bezeichnung vornehmen. Dazu müsste man einen US-Markenanwalt befragen.