Hallo,
wenn man eine Wortmarke beim DPMA schützen lässt, dann sind ja immer „Klassen“ anzugeben.
Verstehe ich das richtig, dass diese Wortmarke nur innerhalb der angemeldeten Klasse geschützt ist?
Könnte also ein Metzger seinen Schweinebauch fortan unter der für ihn eingetragenen Wortmarke „Porsche“ oder „Coca-Cola“ (Klasse: „Fleischprodukte für den menschl. Verzehr“ oder ähnlich) verkaufen?
Jain
Hallo xstrom
wenn man eine Wortmarke beim DPMA schützen lässt, dann sind ja
immer „Klassen“ anzugeben.
ja
Verstehe ich das richtig, dass diese Wortmarke nur innerhalb
der angemeldeten Klasse geschützt ist?
ja
Könnte also ein Metzger seinen Schweinebauch fortan unter der
für ihn eingetragenen Wortmarke „Porsche“ oder „Coca-Cola“
(Klasse: „Fleischprodukte für den menschl. Verzehr“ oder
ähnlich) verkaufen?
nein. marken mit einem überdurchnittlichen bekanntheitsgrad genießen einen „sonderstatus“.
gruß
B
nein. marken mit einem überdurchnittlichen bekanntheitsgrad
genießen einen „sonderstatus“.
Hättest du da evtl. mal einen Link zu einem Gesetzestext dazu?
Danke schön!
Hallo,
nein. marken mit einem überdurchnittlichen bekanntheitsgrad
genießen einen „sonderstatus“.
das ist so nicht richtig. Auch die „Fischer Dübel“ haben einen überdurchschnittlichen Bekanntheitsgrad und trotzdem könnte ich Fischer Unterhosen, Fischer Müsli oder Fischer Katzenfutter verkaufen und auch die Marken hierfür eintragen lassen. Um sich vor Trittbrettfahrern zu schützen, muss man als Markeninhaber schon einiges tun. Nicht umsonst hat sich z.B. die Daimler AG die Marke Mercedes für alles mögliche eintragen lassen.
Problematisch wird es, wenn der Name ausschließlich verwendet wird, um die Bekanntheit einer anderen Marke zu nutzen. Als Beispiel sei hier nicht Nutzung von eingetragenen Marken von Sport- oder Konzertveranstaltungen für andere Produkte genannt.
Wenn ich vor dem Hurricane Festival Gelände Bier und Würstchen unter dem Namen Hurricane vertreibe, wird es sicher Probleme geben.
Gruß
S.J.
Hallo,
nein. marken mit einem überdurchnittlichen bekanntheitsgrad
genießen einen „sonderstatus“.
das ist so nicht richtig. Auch die „Fischer Dübel“ haben einen
überdurchschnittlichen Bekanntheitsgrad und trotzdem könnte
ich Fischer Unterhosen, Fischer Müsli oder Fischer
Katzenfutter verkaufen
Man könnte seinen Dübel aber auch „Angler-Dübel“ nennen.
Und wer weiß, dass ich nahe Menden wohne, weiß auch, warum ich auf diese Idee komme.
Oder jemand, der denkt, er könne AVM Konkurrenz machen, nennt sein Produkt eine „Horst-Box“.
(Auch kein Witz!)
Zu dem anderen, was du schriebst (und was sehr einleuchten klang) würde mich noch ein dem entsprechender Gesetzestext interessieren.
Oder ergibt sich das eher aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?