Hallo zusammen,
angenommen Unternehmer A handelt mit - sagen wir - Klopapier.
Er gründet einen Onlineshop klopapierzilla.de/.com./net usw.
Er findet jedoch über eine Markenrecherche heraus, dass der Begriff Zilla bereits in Form einer Europäischen Gemeinschaftsmarke registriert ist.
Würde daher das Registrieren einer Domain (wie oben genannt) einen Markenrechtsverstoß darstellen?
Viele Dank im Voraus
Hallo,
angenommen Unternehmer A handelt mit - sagen wir - Klopapier.
Er gründet einen Onlineshop klopapierzilla.de/.com./net usw.
und wie heißt das Unternehmen selbst? Auch klopapierzilla (e.K./GmbH etc.)
Er findet jedoch über eine Markenrecherche heraus, dass der
Begriff Zilla bereits in Form einer Europäischen
Gemeinschaftsmarke registriert ist.
Für welche Klassen und welche Produkte? Explizit für Klopapier? Oder so etwas ähnliches? Oder etwas ganz anderes?
Würde daher das Registrieren einer Domain (wie oben genannt)
einen Markenrechtsverstoß darstellen?
Wenn die Marke klopapierzilla (oder zum Verwechseln ähnlich) von jemand anderem geschützt ist und A Produkte anbietet, für die dieser jemand die Marke geschützt hat, lautet die Antwort eindeutig ja. Alle anderen Konstellationen hängen von weiteren Faktoren ab, die hier nicht erwähnt wurden.
S.J.