Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Mitglied in einer Coverband und wir möchten in nächster Zeit gerne ein bißchen mehr werbung machen und uns im weiteren Umkreis präsentieren. In diesem Zusammenhang haben sich bei uns einige Fragen ergeben, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen:
Eine Recherche bei Google und DPMAregister hat folgendes ergeben: Es gibt mehrere Gruppen, die unseren Namen (die Band gibt es schon seit über 15 Jahren) ebenfalls verwenden, ein Mitglied einer dieser Gruppen hat eine Wortmarke mit dem Namen in Klasse 14 registriert.
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Müssen wir, um unter unserem Bandnamen auftreten zu können, Inhaber einer entsprechenden Marke sein, oder genügt es, wenn ein Unternehmen unter diesem Namen angemeldet ist, was seit Jahren der Fall ist? Wir möchten kein Merchandising oder Tonträger verkaufen, es geht nur um die musikalische Darbietung.
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Wie groß müßten die Abweichungen sein, um evtl. auf eine alternative Schreibweise des Namens auszuweichen, um selbst einen Markeneintrag registrieren zu können (also reicht es z. B. einen Buchstaben anzuhängen oder aus einem Vokal einen Umlaut zu machen)?
Schon im Voraus vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße,
Markus Ludwig
Hallo,
zu der Frage: Klasse 14 umfasst „Edelmetalle und Juwelierwaren“ - somit besteht keinerlei Schnittpunkt mit Musik - und daher erledigt sich auch jede Frage nach dem markenrechtlichen Status.
Denn: nur eine Markeneintrag in der entsprechenden Klasse ist von Bedeutung - nicht aber in einer völlig anderen Klasse.
Aber: gefährlich sind meist nicht gleiche Marken, sondern ähnliche Marken - daher sollte ein Abgleich auch immer mit ähnlichen Begriffen erfolgen.
Weiterhin: im Streitfall sehen Gerichte Dinge meist sehr unterschiedlich:
Beispiel aus der Praxis:
Cinnea - Cinema - Ähnlichkeit wird anerkannt
Cinnea - Canea - Ähnlichkeit wird nicht anerkannt
Mein Rat: wenn etwas ähnliches/gleiches in der entsprechenden Klasse zu findne ist: Rechteinhaber anrufen, Anliegen Darlegen - Klärung erreichen.
Ist viel einfacher und unkomplizierter als etwas zu beginnen und zu hoffen das nichts passiert.
UND: Fragen kostet nichts - ein Rechtsstreit jedoch schon.
Gruß
Alexander Wendt
Hallo,
guter Tipp von mir:
Legt euch einen anderen Namen zu, um einer Markenverletzung zu entgehen. Lediglich einen Buchstaben anzuhängen reicht meist nicht aus, um eine Verwechslungsgefhar zu vermeiden (ausser der Namen besteht nur aus drei, vier Buchstaben).
Gruß
Andreas
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Hallo Herr Wendt,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
zu der Frage: Klasse 14 umfasst „Edelmetalle und
Juwelierwaren“ - somit besteht keinerlei Schnittpunkt mit
Musik - und daher erledigt sich auch jede Frage nach dem
markenrechtlichen Status.
Klassischer Zahlendreher. Ich meinte die Klasse 41, die nach Auskunft unserer Rechtsabteilung (die allerdings sonst keine weiteren Auskünfte geben darf) auch musikalische Darbietungen einschließt.
Da - wie geschrieben - auch andere Bands den Namen (es geht um „Bavaria Blue“) verwenden, die bei Suchmaschinen sehr weit vorne gelistet werden udn so auch einfach gefunden werden können, gehen wir davon aus, dass es hier durchaus Absprachen mit dem Markeninhaber gibt.
Was mir bislang noch nicht ganz kalr war ist, ob ich tatsächlich in Besitz einer entsprechenden Marke sein muß, um bspw. den Namen einer Band bei Auftritten verwenden zu können, oder ob es dafür nicht auch ausreichen würde, einen Gewerbeschein auf den Firmennamen ausstellen zu lassen. Vermutlich schließt der Schutz einer Marke die Verwendung als Firmennamen mit ein?
Viele Grüße,
Markus Ludwig
Hallo,
zu 1: Man muss keine Marke haben, um unter einem Namen aufzutreten - es empfiehlt sich jedoch, um diesen Namen vor anderen zu schützen. Wenn dieser Name jedoch schon eingetragen ist, sieht es natürlich schlecht aus. Es gibt jedoch eine kleine Chance, falls dieser Markeninhaber sich bisher nicht gegen Euch gewehrt hat.
zu 2: Eine minimale Veränderung reicht definitiv nicht.
Viele Grüße
Mark
Hallo,
>> Vermutlich schließt der Schutz einer Marke die Verwendung als Firmennamen mit ein?
- Natürlich - sonst wäre eine Marke ja grundsätzlich sinnlos.
>>oder ob es dafür nicht auch ausreichen würde, einen Gewerbeschein auf den Firmennamen ausstellen zu lassen.
-Ist rechtlich gar nicht möglich
Nach meinem Dafürhalten ist eine Abgrenzung die einzige Möglichkeit - das hieße man nimmt Kontakt mit dem Markeninhaber auf und versucht zu vereinbaren, dass Sie für Ihre Zwecke den Namen nutzen dürfen - wenn der Inhaber aber nicht will - sind Sie chancenlos.