Markenrecht auf Webseite

Hallo zusammen,

CrossFit ist eine Fitnesstrainingsmethode und als Marke eingetragen; vergleichen lässt sich dies vielleicht mit anderen eingetragenen Kurskonzepten wie „Zumba“ oder „Les Mills“.

Der Besitzer eines Fitnessstudios bietet Kurse an, die CrossFit ähneln. Die Lizenzgebühr, um den Namen zu nutzen, spart er sich. Er sagt also an keiner Stelle, dass er CrossFit anbietet, sondern verwendet einen anderen Namen. Dennoch möchte er von der Bekanntheit von CrossFit profitieren und die Suchmaschinenoptimierung damit voran treiben. Darf er eine der folgenden Methoden anwenden?

  1. In dem Blog auf seiner Studio-Webseite (Domain Details Page) veröffentlicht er Beiträge über CrossFit.

  2. Ein paar Unterseiten der Studio-Webseite tragen Titel und Meta-Beschreibungen mit dem Begriff CrossFit, damit sie zu diesem Keyword gefunden werden.

Vielen Dank im Voraus!

Sehr gefährlich! Was er da versucht, ist ja nichts anderes als den Namen „unsichtbar“ zu verwenden. Verwenden tut er ihn. Er will also Geld damit verdienen, dass jemand anderer sich etwas ausgedacht, im Markt platziert hat und auch gültige Lizenzrechte hat. Und ihn dann um die Lizenzgebühren beschei…en.
Ja, so stell ich mir wirkliche Unternehmer vor!!! Andere arbeiten und er will absahnen.

Pfui Deibel!