Hallo Experten,
ich habe mir eine Domain mit dem Namen meiner Strasse gesichert und werde jetzt von der Werbegemeinschaft dieser Straße aufgefordert, diese an sie abzutreten. Sie können nicht ertragen, dass meine Seite bei den Usern besser ankommt :o)
Gibt es ein Markenrecht auch für Straßennamen?
Kann ich mir, falls noch nicht geschehen den Namen schützen lassen und wenn ja wie und wie sehen meine Chancen generell aus, dass ich diese Domain behalten kann?
Danke für Eure Bemühungen!
bei der Lindenstrasse könnte das kritisch werden
ansonsten - wenn es ein eingetragener Verein ist könnte es sein, dass sie anspruch darauf haben - ansonsten denke ich eher nicht…
aber letzte Klarheit kann nur ein Jurist geben…
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich denke 'mal es wird nicht so gut für mich aussehen, da es sich um einen eingetragenen Verein handelt…
‚Werbegemeinschaft …Straße‘.
Es wäre aber interessant zu wissen was passiert, wenn ich auch einen Verein gründe?
Zum Beispiel ‚Informationsgemeinschaft …Straße‘!
wie gesagt - ich bin kein Jurist…
aber selbst wenn Du einen Verein gründest - für den Du aber mehrere Gründungsmitglieder brauchst - dann hat derjenige meist das vorrecht, den es zuerst gab…
Ein anderer Entscheidungsaspekt bei sowas ist ausserdem die wichtigkeit für die öffentlichkeit.
Eine Person wie der Oberbürgermeister Christian Ude (München) ist vermutlich öffentlich höhergestellt als der Journalist Albrecht Ude, dem die Domain http://www.ude.de/ gehört - sollte Christian klagen würde er vermutlich sogar Recht bekommen…