Hallo Experten,
ich hätte da mal einen hypothetischen Fall zur Diskussion.
Person A habe im Jahr 2009 unter dem Pseudonym $Pseudonym ein gleichnamiges Blog erstellt in dem sie und eine weitere Person gelegentlich Dinge aus dem Familienleben (besonders über die Kinder der Familie) erzählten.
Jetzt habe Person A festgestellt, dass eine Person B im Jahr 2010 eine Wort-/Bildmarke für seinen Online-Shop beim DPMA zur Eintragung angemeldet habe. Die Marke $Pseudonym sei im Jahr 2011 eingetragen worden.
Der Onlineshop biete Dinge für Babys und Kinder an.
Frage:
Kann Person B Person A rechtswirksam auffordern, die nicht-gewerbliche Nutzung einzustellen oder muss B die Nutzung dulden so lange keine gewerbliche Tätigkeit in den drei geschützten Klassen erfolgt?
Danke für Eure Meinungen!
Schubsi