Markenrecht, eingetragene Wort-/Bildmarke

Hallo Experten,

ich hätte da mal einen hypothetischen Fall zur Diskussion.

Person A habe im Jahr 2009 unter dem Pseudonym $Pseudonym ein gleichnamiges Blog erstellt in dem sie und eine weitere Person gelegentlich Dinge aus dem Familienleben (besonders über die Kinder der Familie) erzählten.
Jetzt habe Person A festgestellt, dass eine Person B im Jahr 2010 eine Wort-/Bildmarke für seinen Online-Shop beim DPMA zur Eintragung angemeldet habe. Die Marke $Pseudonym sei im Jahr 2011 eingetragen worden.
Der Onlineshop biete Dinge für Babys und Kinder an.
Frage:
Kann Person B Person A rechtswirksam auffordern, die nicht-gewerbliche Nutzung einzustellen oder muss B die Nutzung dulden so lange keine gewerbliche Tätigkeit in den drei geschützten Klassen erfolgt?

Danke für Eure Meinungen!

Schubsi

Hallo

Kann Person B Person A rechtswirksam auffordern, die
nicht-gewerbliche Nutzung einzustellen oder muss B die Nutzung
dulden so lange keine gewerbliche Tätigkeit in den drei
geschützten Klassen erfolgt?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, das hat der BGH für das Domainrecht mehrfach bestätigt. Es gibt zwar Sonderfälle, aber hier wurde ja nicht nur die Domain als erster angemeldet, sondern die Marke wurde auch erst danach „erzeugt“. Speziell wenn es sich um eine nicht-konkurierende Nutzung handelt sehe ich keine Chance für den Markeninhaber die Nutzung zu untersagen oder sogar die Übertragung der Domain zu verlangen.
(BGH 24.04.2008 I ZR 159/05)

Wurde diese Marke/Produkt schon vor der Anmeldung 2010 von B genutzt?

Grüße
.L