Markenrecht, Gewohnheitsrecht, Imkereiname

Hallo Forummitglieder,

ich habe eine kleine Imkerei in Deutschland und möchte gerne meinen Honig unter einen Namen Verkaufen. Name XXX.
Dieser Name xxx ist nicht eingetragen und dazu noch ein Amerikanischer Nachname, aber es gibt ein Deutsches Festival was danach genannt ist( xxx Festival), kann ich jetzt bedenkenlos den Honig unter den Name verkaufen oder muss ich doch einen Teuren Patentanwalt einschalten?
Gibt es da sowas wie Gewohnheitsrecht oder ist das so, wer zuerst den Name schützen lässt der hat ihn?

Gruß
Stefan

Hallo,

die Fragen lassen sich kaum mit ein oder zwei Sätzen beantworten.

Als Einstiegslektüre: http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29#Der_W…

Entgegen weitläufiger Ansicht sind einzelne Marken nicht für alles geschützt. Auch wenn es, um beim Beispiel zu bleiben, einen Festivalbetreiber gibt, der einen bestimmten Begriff verwendet, ist dieser nicht automatisch für Honig, Unterhosen oder Fussbälle geschützt. Problematisch wird es nur dann, wenn man den Bekanntheitsgrad der Festival Marke für eigene Produkte nutzt, also vor dem Festivalgelände Woodstock Honig verkauft, wobei hier noch erschwerend hinzu käme, dass eine Ortsangabe im Namen auch der Herkunft des Produktes entsprechen muss. Als die Brauerei Warsteiner verkauft wurde konnte sie nur deshalb die Produktion nicht verlagern, da das Bier dann nicht mehr hätte unter dem Namen verkauft werden dürfen. Kein Bier aus Warstein = Kein Markenname Warsteiner. Das nur so am Rande.

Markenschutz bezieht sich immer auf sog. Klassen. Diese sind klar definiert. Wird die Marke Focus nun von einem Verlag für eine Illustrierte geschützt, hindert das den Hersteller Ford nicht daran, seinerseits diesen Begriff für PKW zu schützen. Derartige Beispiele gibt es reichlich.

Zunächst solltest Du recherchieren, ob die Marke bereits verwendet wird und für welche Klasse die ggf. registriert ist. Dafür bietet das Deutsche Patent und Markenamt gute Recherchemöglichkeiten.

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Sind dort keine Kollisionen zu finden, ist das positiv. Nun kann eine Marke auch ohne Eintragung Schutz erlangen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsgeltung

Ob es nun bereits eine Honigsorte oder ähnliches gibt, die mit Deinem Wunschnamen kollidiert, weißt Du vermutlich am besten. Die Hürden für die Verkehrsgeltung sind allerdings sehr hoch und werden nur von Marken wie Uhu, Tempo, Nivea etc. erreicht.

Ist das soweit geklärt, kannst Du erst Mal guten Gewissens Deinen Honig vermarkten. Aber: Zu jeder Zeit kann ein anderer beim DPMA die Marke für Honig beantragen und wird sie auch genehmigt bekommen. Daher wirst Du dauerhaft um eine Eintragung nicht umher kommen. Diese Eintragung ist nicht allzu teuer, schützt Dich vor Ansprüchen Dritter, schützt Dich aber auch davor, dass andere den Namen verwenden, was auch nicht zu vernachlässigen ist.

Ungeachtet dessen ist das ein sehr breites Thema und selbst bei guter Vorbereitung bleibt immer ein gewisses Restrisiko. Dieses kann man vermeiden, in dem man Spezialisten beauftragt. Nun geht es bei Dir nicht darum, Jahre im Vorfeld einen Markennamen aufzubauen, geheim zu halten und dann mit einem Millionenbudget zu bewerben (z.B. Alice, ERGO, iPhone). Insofern mein persönlicher Tipp:

Lies Dich bestmöglich in das Thema ein. Recherchiere so gut Du kannst. Melde die Marke an (kann man selbst machen). Überwache die Marke künftig sorgfältig.

Wenn Du Dir das selbst nicht zutraust, nimm einen Anwalt zur Hilfe. Das kostet meist weniger, als man denkt. Bei Bedarf kann ich einen günstigen Kontakt vermitteln.

Sollten noch Detailfragen bestehen, nimm gerne noch Mal Kontakt auf.

Gruß

S.J.

ich habe eine kleine Imkerei in Deutschland und möchte gerne
meinen Honig unter einen Namen Verkaufen. Name XXX.
Dieser Name xxx ist nicht eingetragen und dazu noch ein
Amerikanischer Nachname, aber es gibt ein Deutsches Festival
was danach genannt ist( xxx Festival), kann ich jetzt
bedenkenlos den Honig unter den Name verkaufen oder muss ich
doch einen Teuren Patentanwalt einschalten?
Gibt es da sowas wie Gewohnheitsrecht oder ist das so, wer
zuerst den Name schützen lässt der hat ihn?

Gruß
Stefan

Hallo Manni,

zunächst ist es sicher gut, dass (bzw. wenn) Du den Namen schon lange verwendest. Für die Eintragung eines Markennamens für Deutschland bzw. Europa brauchst Du keinen Patentanwalt. Für mich macht das meine Tochter übers Internet und das geht wunderbar und kostet nur einen Bruchteil.

wenn derselbe Name für ein Festival verwendet wird, bedeutet das nicht, dass Du ihn nicht für honig eintragen und schützen kannst. wenn jemand den Namen für die Veranstaltung von Festivals eingetragen hat, dann sicher nicht für Honig.

Ich würde den Namen für Honig anmelden. Und wenn du nur in Deutschland verkaufst, dann nur in Deutschland, sonst eben in Europa.

Gruß
Thomas

Hallo Stefan,

ich gehe aus deinen Angaben davon aus, dass du den Honig ausschließlich in Deutschland vertreiben willst. Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten Markenschutz zu erlangen: Durch Anmelden einer Marke beim Patentamt und Eintragung ins Register, durch Benutzung und durch notorische Bekanntheit der Marke (z.B. Coca Cola). Die Benutzung müsste im Streitfall nachgewiesen werden und erfordert einen gewissen Umfang des Vertriebs der Waren sowie eine gewisse Bekanntheit innerhalb beteiligter Verkehrskreise, d.h. bei den Abnehmern aber auch bei anderen potentiellen Kunden. Sollte es zu einem streitfall mit beispielsweise einer behördlich registrierten Marke kommen, ist ein entscheidender Punkt, wer die ältere Marke hat. Bei der behördlich registrierten Marke ist das der Anmeldetag. Bei dr MArke durch Benutzung ist das Datum schwieriger festzustellen und wird als der Tag angesehen, bis zu dem die Benutzung und die Bekanntheit (in die Vergangenheit zurück) nachgewiesen werden kann. Du siehst Markenschutz durch Benutzung ist möglich, aber schwierig nachzuweisen. Daher ist der behördlich Weg immer vorzuziehen.

Nun zu deinem eigentlichen problem. Marken mit Schutz durch Benutzung wirst du nur schwerlich finden können, da diese eben in keinem Register vermerkt sind. Aber es ist unwahrscheinlich, dass dich jemand aus so einer Marke angreifen würde, da er eben die oben geschilderten Probleme der Nachweisbarkeit hat. Behördlich registrierte Marken mit Schutz in Deutschland werden aber nicht nur beim Deutschen Patentamt, sondern auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (die sogenannten Gemeinschaftsmarken mit Schutz innerhalb der EU) sowie bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (die sogenannten Internationalen Registrierungen mit Schutz in denjenigen Ländern, für die eine Entsprechende Eintragung gewünscht ist und für die gezahlt wurde).

Die jeweiligen Datenbanken sind frei zugänglich. Hier die Links:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger für das Deutsche Patentamt,

http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Se… für das Harmonisierungsamt,

http://www.wipo.int/romarin/newSearch.do für die Weltorganisation.

Erst wenn du da nichts findest, kannst du dir relativ sicher sein, dass keiner die Marke hat.

Bezüglich des Festivalnamens sehe ich keine Probleme, da dafür kein Markenschutz vergeben wird (z.B. wurde Markenschutz für FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006 als Makre abgelehnt). Ferner sind die Waren unähnlich.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel, mit dem ich dich bombardiert habe. Falls noch Fragen sind, steh ich gerne zur Verfügung.

Peter

Hallo,

ich bin keine Experte, deshalb alle Angaben ohne Gewähr.

Zunächst einmal kann jeder sein Produkt in der Öffentlichkeit benennen wie er will. Zum Problem wird das aber, wenn es zum Konflikt mit Inhabern von Namensrechten kommt. Bestehen diese auf ihrem Recht, so muß derjenige, der kein Namensrecht besitzt, auf die Verwendung dieses Namens verzichten.

Einem Namenskonflikt kann ausgewichen werden, wenn beide Parteien nur in unterschiedlichen Regionen tätig sind, oder wenn die verwendeten Namen grundverschieden sind, also nicht miteinander verwechselt werden können. Dies erreicht man z. B. durch Hinzufügen des eigenen Familiennamens oder des regionalen Bezuges, z. B. des Wohnortes.

Das Recht an einem Namen hat ersteinmal prinzipiell jeder, der diesen Namen selbst trägt, also kann z. B. ein Herr Meier seinen Honig unter dem Namen „Meier-Honig“ vertreiben. Nun kann aber auch jemand anderes eine entsprechende Marke (Markenname, Wortmarke) anmelden oder bereits angemeldet haben (Wikipedia: Marke).
Eine Marke gilt nur für diejenige unter den in der Markenklassifikation(?) vorgegebenen Produktgruppen, für die sie angemeldet wurde, z. B. für Veranstaltungen, nicht aber für Lebensmittel - eine Marke gilt nur für eine Produktgruppe. Soll eine Marke mehr als eine der vorgegebenen Produktgruppen bezeichnen, muß man mehrere (in diesem Fall gleichlautende) Marken beantragen.
Eine Marke in Deutschland darf kein Bestandteil der Deutschen Sprache sein, denn sonst würde man allen anderen Menschen ja das Sprechen und Schreiben verbieten können, sondern muß eine Neuschöpfung sein.
Wie das mit ausländischen Sprachbestandteilen oder ausländischen Namen ist, weiß ich nicht.
Das Markengesetz ist z. B. über www.rechtliches.de oder die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de zu finden.