Markenrecht Namen

Guten Abend

Ich habe mal eine Frage und zwar, eine Freundin von mir möchte sich eine Seite erstellen mit dem Namen Sweet Harmony. Die Seite wird von einer Seite gehostet werden und soll keine de Domain haben. Nun gibt es bei DM oder auch in anderen Läden Produkte die so heißen. Zb.: Taschentücher oder Deos. Mit der Seite wird kein Geld verdient, sie wird als Online Tagebuch verwendet. Laut Markensuchen gibt es 3 Treffer. Wie ist das jetzt eigentlich, darf man den Namen benutzen oder nicht?

Hallo,

die 3 Treffer beim Markenamt haben auf den ersten Blick nichts mit Internetangeboten zu tun. Die dm-Marke bezieht sich nur auf Kosmetikmarken u.ä. D.h. es dürfte also nichts dagegen sprechen. Die zweite Marke ist schon vernichtet. Und die dritte Marke hat zwar nur mit *Musikdarbietung und Magnetaufzeichnungsträger* zu tun, ist allerdings in der Klasse 41 registriert, die auch für *Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet* gilt, d.h. hier gibt es ganz streng genommen eine leichte Überschneidung.

Falls Ihr noch weitere Ideen sucht, schaut einfach mal auf unserer Namensfindungsseite NameRobot vorbei.

Viele Erfolg!

P.S. Dies ersetzt natürlich keine rechtliche Beratung!

Erstmal vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Meine Freundin gefällt jedoch der Name sehr und die Seite wird mit den anderen auch nichts zutun haben, aber wäre es möglich diesen Namen dennoch zu benutzen? Oder sollte man es lieber meiden, weil evt. später dieser Name auch im Internet geschützt werden könnte?

Gern geschehen :smile:
Es kann natürlich sein, dass der Name später einmal geschützt wird, d.h. man sollte in regelmäßigen Abständen recherchieren.

Erstmal vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Meine Freundin gefällt jedoch der Name sehr und die Seite wird mit den anderen auch nichts zutun haben, aber wäre es möglich diesen Namen dennoch zu benutzen? Oder sollte man es lieber meiden, weil evt. später dieser Name auch im Internet geschützt werden könnte?

Hallo,

sofern keine Verwechslungsgefahr besteht sehe ich hier keine Probleme. Es gibt eine Vielzahl von identischen Namen, die von unterschiedlichen Firmen und Personen benutzt werden.

Fischer: Hifi Anlagen und Dübel
Focus: Ford PKW und Magazin

etc.

Ein Markenschutz erstreckt sich immer nur auf das, was konkret geschützt ist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn man einen wirklich bekannten und bedeutenden Markennamen missbräuchlich verwendet um Kunden anzuziehen.

z.B. Porsche Kondome oder Gucci Spielzeug.

Das scheint hier aber nicht zuzutreffen.

Gruß

S.J.

Hallo,

für die nachfolgenden waren und Dienstleistungen ist der Name geschützt. Wenn die Seite damit nicht kollidiert, kein Problem. Besser wäre es aber, wenn Deine Freundin Sweet Harmony für den Bereich anmeldet, den Sie auf der Internetseite abbilden möchte. Nebenbei: sweet harmony sind nur noch die Endungen at (Österreich) und xxx (Erotik) frei.

Gruß

hier die geschützten Bereiche, die beim deutschen Patentamt angemeldet sind:

Musikdarbietung; Magnetaufzeichnungsträger, Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Kaffeeersatzmittel, Honig, Süßwaren, Gewürze, Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Haarwässer; Zahnputzmittel; Öltücher und Feuchttücher (soweit in Klasse 03 enthalten); Öle und Lotionen, Cremes, Puder, Badezusätze, für nicht-medizinische Zwecke; Wasch- und Duschgels, Gesichts-, Haut- und Körpercremes; Haarpflegemittel, After Shaves, Eau de Toilettes, Rasiervorbereitungsmittel, Rasierschäume, Rasiergels, Rasiercremes, Rasierstifte; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Peelings; Enthaarungsmittel; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Mineralwässer für kosmetische Zwecke; Abschminkmittel; Alaunsteine [antiseptisch]; Antitranspirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Atemfrischesprays; ätherische Essenzen; ätherische Öle; Augenbrauenkosmetika; Augenbrauenstifte; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Bartfärbemittel; Bartwichse; Bimsstein; Bleichcreme für die Haut; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Deodorants für den persönlichen Gebrauch [Parfümerieartikel]; desinfizierende Seifen; desodorisierende Seifen; Duftholz; Duftstoffe für die Wäsche; Duftwasser; Eau de Javel; Enthaarungsmittel; Enthaarungswachs; Färbemittel für Toilettezwecke; Farbstoffe für die Kosmetik; Gläsertücher; Haarfärbemittel; Haarspray; Haarwaschmittel; Haarwasser; Hautcreme [kosmetisch]; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Jasminöl; Klebemittel für Haarersatz; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Kölnischwasser; Kosmetika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetikstifte; künstliche Nägel; künstliche Wimpern; Lavendelöl; Lavendelwasser; Lippenstifte; Lotionen für kosmetische Zwecke; Make-up; Mandelmilch für kosmetische Zwecke; Mandelöl; Mandelseife; medizinische Seifen; mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Moschus [Parfümerieartikel]; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Nagellack; Nagelpflegemittel; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Öle für kosmetische Zwecke; Öle für Reinigungszwecke; Onduliermittel für Haare; Parfümerieöle; Parfümeriewaren; Parfüms; Pasten für Rasiermesserstreichriemen; Pfefferminz für Parfümeriewaren; Pfefferminzessenz; pflanzliche Aromastoffe für Getränke [ätherische Öle]; Poliermittel für Zahnprothesen; Pomaden für kosmetische Zwecke; Potpourris [Duftstoffe]; Präparate für die Trockenreinigung; Rasiermittel; Rasierseife; Rasiersteine [antiseptisch]; Rasierwasser; Räuchermittel [Duftstoffe]; Räucherstäbchen; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsmittel; Reinigungsmittel für Zahnprothesen; Sandpapier; Schlankheitspräparate, kosmetische; Schleifmittel; Schminke; Schminkmittel; Schminkpuder; Schönheitsmasken; Schuhcreme; schweißhemmende Seifen; Seifen; Seifen gegen Fußschweiß; Shampoos; Sonnenschutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Talkumpuder für Toilettezwecke; Tierkosmetika; Tiershampoos; Toilettemittel [Körperpflege]; Toilettenseifen; Toilettewasser; Tücher, getränkt mit kosmetischen Lotionen; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Waschmittel [Wäsche]; Wasserstoffsuperoxyd für kosmetische Zwecke; Watte für kosmetische Zwecke; Wattestäbchen für kosmetische Zwecke; Weichspülmittel für Wäsche; Wimpernkosmetika; Wimperntusche (Mascara); Zahnbleichgele; Zahnputzmittel; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Zitronenöle, ätherische
Klasse(n) Nizza 04:
technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke, Duftkerzen
Klasse(n) Nizza 05:
diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Babykost; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide; Abmagerungspräparate, medizinische; Adjuvantien für medizinische Zwecke; Alkohol für medizinische Zwecke; Alkohol für pharmazeutische Zwecke; Anästhetika; Antibiotika; antiparasitäre Mittel; Antiseptika; antiseptische Baumwolle; Appetitzügler für medizinische Zwecke; Armbänder für medizinische Zwecke; Arzneimittel für humanmedizinische Zwecke; Arzneimittel für tierärztliche Zwecke; Arzneimittel für zahnärztliche Zwecke; aseptische Baumwolle; Ätzstifte [pharmazeutische]; Augenmittel [für pharmazeutische Zwecke]; Badesalze für medizinische Zwecke; Badezusätze für medizinische Zwecke; Badezusätze, therapeutische; Bakterienpräparate für medizinische oder tierärztliche Zwecke; bakteriologische Präparate für medizinische oder tierärztliche Zwecke; Balsam für medizinische Zwecke; balsamische Mittel für medizinische Zwecke; Baumwolle für medizinische Zwecke; Beruhigungsmittel; biologische Präparate für medizinische Zwecke; biologische Präparate für veterinärmedizinische Zwecke; blutreinigende Mittel; blutstillende Stifte; Bonbons für medizinische Zwecke; chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse; chemische Kontrazeptiva; chemische Präparate für die Schwangerschaftsdiagnose; chemische Präparate für medizinische Zwecke; chemische Präparate für pharmazeutische Zwecke; chemische Präparate für veterinärmedizinische Zwecke; Damenbinden; Deodorants für Bekleidung und Textilien; Deodorants, nicht für den persönlichen Gebrauch; Desinfektionsmittel für hygienische Zwecke; Detergentien für medizinische Zwecke; diätetische Substanzen für medizinische Zwecke; Diätgetränke für medizinische Zwecke; Diätnahrungsmittel für medizinische Zwecke; Drogen für medizinische Zwecke; Eiweißpräparate für medizinische Zwecke; Enzyme für medizinische Zwecke; Enzyme für veterinärmedizinische Zwecke; Enzympräparate für medizinische Zwecke; Glukose für medizinische Zwecke; Gummi für medizinische Zwecke; Gürtel für Damen-, Monatsbinden; haemostatische Stifte; Haftmittel für Zahnprothesen; Heftpflaster; Heilkräutertees; Heilmittel gegen Fußschweiß; Heilmittel gegen Schweißbildung; Hormone für medizinische Zwecke; Inkontinenzhosen; Insektenvertreibungsmittel; irisches Moos für medizinische Zwecke; Kapseln für medizinische Zwecke; Kaugummi für medizinische Zwecke; keimtötende Mittel; Kompressen; Kopfschmerzstifte; Lösungen für Kontaktlinsen; Lösungsmittel zum Entfernen von Heftpflaster; Lotionen für pharmazeutische Zwecke; Luftauffrischungsmittel; Luftreinigungsmittel; Malzmilchgetränke für medizinische Zwecke; Mandelmilch für pharmazeutische Zwecke; medizinische Getränke; medizinische Kräutertees; Medizinische Präparate für den Haarwuchs; medizinische Tees; medizinische Kräuter; Meerwasser für medizinische Bäder; Melkfett; Menstruationshöschen; Menstruationstampons; Menthol; Migränemittel; Mineralische Nahrungsergänzungsmittel; Mineralwasser für medizinische Zwecke; Mineralwassersalze; Mittel für die Behandlung von Verbrennungen; Mittel gegen Hornhautbildung; Mittel zur Erleichterung des Zahnens; Monatsbinden; Monatshöschen; Moor für Bäder; Moor für medizinische Zwecke; Mottenschutzmittel; Mottenschutzpapier; Mundspülungen für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke; Öle für medizinische Zwecke; parasitentötende Mittel; Parasitenvertilgungsmittel; Pastillen für pharmazeutische Zwecke; Pfefferminze für pharmazeutische Zwecke; Pflaster für Fußballenentzündungen; Pflaster für medizinische Zwecke; pharmazeutische Präparate; pharmazeutische Präparate für die Behandlung von Kopfschuppen; pharmazeutische Präparate für die Hautpflege; Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Phenol für pharmazeutische Zwecke; Pillen für pharmazeutische Zwecke; pilztötende Mittel [Antikryptogame]; Präparate von Spurenelementen für Human- und Tierkonsum; Präparate zum Sterilisieren; Räucherkerzen; Räuchermittel für medizinische Zwecke; Reinigungsmittel für Kontaktlinsen; Reiseapotheken [Arzneimittel-Sets]; Riechsalz; Rizinusöl für medizinische Zwecke; Salben für pharmazeutische Zwecke; Salmiakpastillen; Salze für medizinische Zwecke; Salze für Mineralwasserbäder; Sauerstoffbäder; Schlafmittel; Schlankheitstee für medizinische Zwecke; Sirupe für pharmazeutische Zwecke; Slipeinlagen [Hygieneartikel]; Sonnenbrandsalben; Sonnenschutzmittel für pharmazeutische Zwecke; Stilleinlagen; Teststreifen für medizinische Zwecke; Thermalwasser [Heilwasser]; Tinkturen für medizinische Zwecke; Traubenzucker für medizinische Zwecke; Tücher, getränkt mit pharmazeutischen Lotionen; Vaginalspülungen; Vaseline [Erdölgelee] für medizinische Zwecke; Verbandkästen [gefüllt]; Verbandmaterial; Verdauungsmittel für pharmazeutische Zwecke; Vitaminpräparate; Warzenstifte; Watte für medizinische Zwecke; Windeln für Inkontinente; alle vorgenannten Waren nicht für den Gebrauch in Verbindung mit Stomata oder Stoma-Erzeugnissen.

Vielen Dank für deine Antwort.
Sie möchte den Namen nicht anmelden, weil es lediglich nur eine ganz normale Seite werden soll. Sie wird über ihr Leben schreiben, Bilder posten etc. Es wird rein garnichts mit den anderen Dingen tun haben.
Dennoch möchte sie sicher gehen.

Hallo Mila-Lisa,

Bei Domains gilt grundsätzlich das Prinzip: ‚First come, first served‘, was soviel heisst wie „wer zuerst kommt, malt zuerst“.
Deine Freundin verwendet die Domain für andere Zwecke, hier Taschenbuch. Sie benutzt sie nicht für die Waren und/oder Dienstleistungen für die die 3 eingetragenen Marken Schutz genießen. Meines Erachtens kann deine Freundin die Domain registrieren.

Gruß, E.

Ich grüße Sie,

grundsätzlich hat der Inhaber einer Marke gem. § 14 MarkenG ein ausschließliches Recht; er hat einen Unterlassungsanspruch und einen Schadensersatzanspruch.

Gem. Abs. II ist es Dritten " untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

In Ihrem Falle könnte man argumentieren, dass hier kein Verwechslungsgefahr bestünde, da es sich um eine völlig andere „Ware“ (Tagebuch vs. Kosmetik) handelt. Allerdings könnte der Inhaber von „Sweet Harmony“ gegen argumentieren, dass seine Marke auf eine breite Warengruppe / Warengruppen anwendbar ist und dass er sich dies vorbehalten hätte; das muss natürlich bewiesen werden. Dafür spricht, dass DM Sweet Harmony unter anderem sowohl für Taschentücher als auch für Deo bentutzt.

Ferner: Ob es sich bei dem Sweet Harmony um eine notrisch bekannte Marke handelt, kann ich hier nicht beurteilen. Falls das der Fall sein sollte, dann dürfen Sie die Marke auch auf andere völlig fremde Warengruppen nicht anwenden. Z.B. man kann BMW, OPEL … etc. auch nicht für Vasen oder andere Warengruppen (Kinderspielzeug, Kleider… usw.) anwenden, weil diese bekannte Marken sind.

Es geht auch hier nicht darum, dass die Seite gegen Entgelt oder nicht zur Verfügung gestellt werden.

Ich sehe daher das ganze als grenzwertig und würde persönlich die Marke nicht benutzen. Vorstellbar jedoch könnten kleine Veränderungen und andere Schreibweise dazu beitragen, dass die von Ihnen krierte Marke eine Selbständigkeit und selbst eine Unterschreidungskraft erlangt, um dann als Marke bezeichnet zu werden.
Daher würde ich nicht die Marke Sweet Harmony benutzen.

Möglicherweise kommt ein anderer Kollege zu einer anderen Auffassung.

Viel Glück

MfG