Markenrecht- Nutzen von standartisierten Symbolen

Hallo Experte,
ich bin gerade dabei ein Firmenlogo zu erarbeiten. Ich würde dafür gerne ein Symbol benutzen, genauer gesagt das Standby-Symbol. Dieses ist ein standartisiertes Symbol http://en.wikipedia.org/wiki/Power_symbol.
Es gibt soviel ich weiß kein Urheberecht auf das Symbol selbst, zumindest konnte ich das nicht finden, aber es hat eben eine bestimmte Bedeutung.
Meine Frage ist nun, kann ich ein solches Symbol in mein Markenlogo integrieren und ein Markenpatent darauf bekommen oder gilt da sowas wie ein Freihaltebedürfniss.
Kann mir jemand dazu eine konkrete Angabe machen?

Hi,

das ist wirklich eine sehr gute Frage. Leider weiß ich das auch nicht genau :smile: Ich denke schon, dass man das Symbol benutzen darf…

Was ich weiß, ist, dass es eingetragene Marken gibt, die das Symbol benutzen. Allerdings heißt das noch nicht, dass das auch rechtens ist. Man kann z. B. auch eine Marke eintragen lassen, die ein anderes Markenrecht verletzt - das wird bei der Eintragung nicht geprüft. Deshalb sollte man vor einer Markeneintragung eine Markenrecherche machen (lassen), das kostet beim Markenanwalt (oder entsprechender Agentur) aber einiges.

Eingetragene Marken kann man beim dpma nachschlagen:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

gibt man bei der Einsteiger-Recherche einfach mal Standby bei „Wiedergabe der Marke“ ein, findet sich u. a. ein Logo, das Standby heißt und das Symbol benutzt. Sucht man unter Bildklasse (Wien) nach 24.17.25 und „Wiedergabe der Marke“ Power, findet man nochmal eins. Und man findet noch mehr wenn man anders sucht (z. B. Bildklasse (Wien) wie vorhin + Dienstleistung Hardware). Wie gesagt, das muss aber noch nicht heißen, dass es auch erlaubt ist… ich würde also schätzen, dass man das darf, weiß es aber nicht genau.

Grüße

Hanna

Gruß Gott,
ich werde Ihre Frage im Augenblick nicht beantworten können. Doch spontan würde ich meinen, dass die Eintragung von dem Stellenwert abhängt, den Sie dem Standby-Symbol bei der Integration in Ihrem Firmenlogo beimessen würden.

Wie es aussieht, müßte dies im Einzelnen überprüft werden.

Falls ich in den nächsten Tagen etwas in Erfahrung bringen kann, werde ich mich noch einmal melden.

Es tut mir leid, dass ich diesbezüglich nicht weiter helfen kann.

Freundliche Grüße

Hallo rumpelbolt,

sofern das Symbol „integriert“ wird, also in Kombination mit dem eigentlichen Logo verwendet wird, dürfte es keine Probleme geben, auch nicht beim Anmelden als Marke.

Beim Anmelden als Marke gibt es nur Probleme, sofern entweder aus der Kombination kein Hinweis auf den Hersteller entnehmbar ist oder dadruch irgendwelche Eigenschaften der Ware selbst beschrieben werden.

Peter