Markenrecht - Öffentl. Orte als Firmenbezeichnung

Hallo zusammen,

ich habe mir schön öfters die Frage gestellt ob man ohne Weiteres einen öffentlichen Ort in Europa / weltweit in seinem Firmen Namen verwenden darf, auch wenn nicht umbedingt die Firma an diesem Ort ansässig ist, sondern man nur eine Assoziation schaffen möchte? Beispiel wäre z.B.:

Alexanderplatz Restaurant in Bremen oder
Central Park Bäckerei - Hamburg

Ich freu mich auf Antworten!

viele Grüße,
ml

Hallo,

mir ist nicht bekannt, dass das verboten wäre.
Hier gibt es zB auch das Cafe Rialto, das ist nicht nur ein Ort in Italien und in Kalifornien, sondern auch der Name einer Filmgesellschaft und eines Kleinwagens.

Best,

alexander23

Hallo,

das hat solange keine Auswirkungen, wie du nicht versuchst einen solchen öffentlichen Namen als deine Marke schützen zu lassen und damit ein Verbotsrecht für andere zu erwirken, die den Namen ebenfalls verwenden wollen, etwa die Wäscherei gleich nebenan am Alexanderplatz.

Als Marke geschützt wird ein Name, ohne weitere Merkmale wie Bilder usw., i.d. Regel nicht, es sei denn er hat sich „im Verkehr durchgesetzt“ (z.B. HB, 4711 usw.).

Sonst würden sich womöglich Menschen mit dem Namen „Alexander Platz“ plötzlich in einer sehr unangenehmen Lage befinden…

Dies alles sehr plakativ und grundsätzlich ausgedrückt.

Gruß
Nita

Hi Nita,

vielen Dank für deine Antwort. Grundsätzlich hab ich das verstanden, aber theoretisch könnte ich z.B. eine Wortbildmarke erstellen wie „Alexanderplatz Restaurant - Bremen“ registrieren und diesen schützen lassen, so das diesen Namen keiner nutzten darf oder?

Viele Grüße,
Marco

Hallo,

dann hättest du eine Marke oder ein Wort/Bildzeichen, die/das keiner für ein Restaurant mit genau demselben Bild und demselben Namen etc. etc. nutzen dürfte.

Abgesehen davon ist die ganze Angelegenheit natürlich nur sehr grob skizziert. Denn i.d. Regel müsste man schon sehr viel Glück haben um Worte wie „Restaurant“ und „Alexanderplatz“ und/oder „Bremen“ in Verbindung mit einem Bild geschützt zu bekommen.

Als Beispiel: Fila ist eine im (Tennis)sport sehr bekannte Marke. Früher (zu Zeiten Björn Borgs) nutzte Fila nur ein stilisiertes „F“ für Ihre Waren und wollten dieses stilisierte „F“ als Wort/Bildmarke schützen lassen. Hat nicht geklappt.

Aber im Prinzip - und nur im Prinzip - stimmt dein Ansatz.

Gruß
Nita

Vielen Dank :smile: