Hi,
ich habe mal eine Frage zum Markenrecht (gibt’s das überhaupt ). Kann man eine Marke nur schützen, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat? Oder ist dies nicht zwingend notwendig?
Viele Grüße und danke an die Antworten,
Matze
Hi,
ich habe mal eine Frage zum Markenrecht (gibt’s das überhaupt ). Kann man eine Marke nur schützen, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat? Oder ist dies nicht zwingend notwendig?
Viele Grüße und danke an die Antworten,
Matze
Zwischenzeitlich wurde die Frage ja bereits auch im Forum gestellt.
Der Schutz der Marke ist nicht an eine gewerbliche Tätigkeit gebunden, eine Nutzung kann aber nur gewerblich sein.
Wer als Privatmann eine Marke schützt sollte aber folgendes berücksichtigen:
§ 3 Abs. 1 Markengesetz definiert Marken als Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Marken kennzeichnen also Produkte.
Selbst nach rechtskräftiger Eintragung einer Marke kann deren Löschung beantragt werden. Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Markeninhaber seine Marke innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (5 Jahre nach der Veröffentlichung der Eintragung bzw. des Widerspruchsverfahrens) nicht rechtserhaltend benutzt hat.
Mir erschließt sich somit die Thematik nicht.
Gruß
S.J.