Markenrecht / Satire

Hallo liebe Experten,

mich interessiert Eure Meinung zur folgenden Situation:

Jemand verändert den Schriftzug und das Logo einer sehr bekannten Marke, so dass ein neuer Begriff und ein neues Logo entsteht.

Im fiktiven Beispiel heisst die Marke „Schöne Sonne“ und wird in „Schöne Tonne“ verändert. Das Logo wird dementsprechend von einer strahlenden Sonne in eine strahlende Tonne verändert. Man sieht solche „Späßchen“ ja gelegentlich auf T-Shirts gedruckt.

Was meint Ihr? Ist es rechtlich absolut eindeutig, dass T-Shirts mit der „Schönen Tonne“ gewerblich nicht vertrieben werden dürfen? Oder fällt dies z.B. unter die Rubrik Satire und ist daher unter Umständen doch legal.

Vielen Dank für Eure Zeit

Steffi

Jemand verändert den Schriftzug und das Logo einer sehr
bekannten Marke, so dass ein neuer Begriff und ein neues Logo entsteht.

Einen ähnlichen Spaß hat sich in meiner Studienzeit jemand mit der Lufthansa gemacht, die in „Lusthansa“ umbenannt wurde und deren Logo von einem Kranich in zwei kopulierende Kraniche umgestaltet wurde.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat sich die Lufthansa erfolgreich dagegen wehren können.

Einen ähnlichen Spaß hat sich in meiner Studienzeit jemand mit
der Lufthansa gemacht, die in „Lusthansa“ umbenannt wurde und
deren Logo von einem Kranich in zwei kopulierende Kraniche
umgestaltet wurde.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat sich die Lufthansa
erfolgreich dagegen wehren können.

Du erinnerst dich falsch: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/anw24-175.htm

Gruß

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Danke herrmann!!
Paulusbriefe und Iphigenie. So Juristen gibt es heute leider nicht mehr, glaube ich.

Hat mir jetzt den ganzen trübseligen Abend versüßt.

Grinsegrüße

Annie

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OT: SCNR
Le
Us
Fuck
The
Hostess,
Ain’t
No
Stewart
Available

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Vielen Dank für den interessanten Link!

Allerdings frage ich mich, ob ein Gericht auch zu Gunsten der „Schönen Tonne“ entscheiden würde, wenn diese wie eine alte Mülltonne aussieht und sich der Markeninhaber dadurch beleidigt fühlen könnte.

Also kommt es wie immer wohl auf den Einzelfall an.

Also kommt es wie immer wohl auf den Einzelfall an.

Es kommt wohl auch darauf an, was mit der Aktion bezweckt wird, oder welche Absicht ein Richter dem Handelnden unterstellt. Kommt der zum Schluss, dass diese Karikatur eine Schmähkritik darstelle (eine z. B. dann naheliegende Bewertung, wenn der Karikaturist Wettbewerber des karikierten Unternehmens ist), wird er die Weiterverbreitung untersagen.

Handelt es sich hingegen eindeutig um Satire, steht die strahlende Tonne z. B. für die gefährlichen Abfälle, die das Unternehmen „Schöne Sonne“ (z. B. ein Atommüllproduzent) produziert, dürfte eine Verbotsverfügung es sehr, sehr schwer haben. Hier ist das sehr hohe Rechtsgut der Meinungsfreiheit betroffen.

Bei Scherzartikeln muss im Zweifel halt ein Richter entscheiden, ob die Karikatur eine Verletzung der Rechte des Karikierten darstellt. Absolut eindeutig ist in diesem Fall nur, dass das grundsätzlich erlaubt ist.

IANAL

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Huhu,

welche der beiden „Intentionen“ würde da denn bei Storch Heinar gelten?

http://www.derwesten.de/kultur/Thor-Steinar-verklagt…

Fällt mir grade dazu ein.

Liebe Grüße

Lockenlicht