Markenrecht / Slogans & Schutz von Slogans

Guten Tag,

Ich hätte eine kurze Frage zum Schutz von Slogans

es ist ja im Grunde genommen möglich einzelne Sätze wie:

„Nach dem Abitur“ schützen zu lassen.

können rechtlich Konsequenzen für mich folgen, wenn ich einen Slogan verwende der da lautet:

"Nach meinem Abitur werde ich Arbeiten bei … denn hier sehe ich für meine Zukunft die besten Chancen. "

Ich denke man kann sich diese Wortgebilde „Nach dem Abitur“ schon rechtlich schützen lassen, nur gehe ich davon aus, dass man Wörter aus dem Alltag,keinem Menschen in DL rechtlich unterbinden oder eine Zahlung verlangen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Shawn

Hallo,
ganz so einfach ist es nicht…
Ich bezweifle stark, dass „Nach dem Abitur“ schutzfähig ist.
Der Grund: Zu allgemein, zu wenig speziell.

" _Wann ist ein Slogan ausreichend unterscheidungskräftig?
Oder anders gefragt: Wann ist ein Slogan wie eine Marke eintragungsfähig?

Das Gegenteil ist leichter zu beschreiben: Slogans sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn der Slogan nur als übliche Wortfolge und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, insbesondere gebräuchliche Wortfolgen der deutschen Sprache, allgemeine Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art. Auch wenn der Slogan nur als Werbung für bestimmte Merkmale der Ware oder Dienstleistung verstanden wird, spricht dies gegen die Eintragungsfähigkeit. Längere Wortfolgen sind ebenfalls nicht als ein Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen geeignet; sie werden in der Regel nur als gewöhnlicher Satz verstanden. Diese Regeln gelten genauso für englischsprachige Slogans.

Indizien für die Eintragungsfähigkeit eines Slogans sind:

  • Kürze
  • Originalität und Prägnanz der Wortfolge
  • Mehrdeutigkeit
  • Interpretationsfähigkeit_ "

aus: http://www.anwalt.ag/pdf/Slogan%20als%20Marke%20schu…

weitere Infos z.B. auch hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/markenschutz-slogans…

Grüße,
NOrah

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