Markenrecht / Strategiebezeichnung

Hallo in die Runde der Experten,

dass man Marken wohl über ein entsprechendes Anwaltsbüro eintragen lässt, ist an einigen Stellen im Internet zu lesen.

Aber mal vorab gefragt:
Könnte man eigentlich einen (einfachen…) Namen, welcher
aus dem Wort „Passage“ (englisch, da engl. Sprachraum)
in Verbindung mit einer Zahl wie bspw. „112“ - also zusammengesetzt
„Passage 112“ - bestünde, schützen lassen oder ist diese Kombination zu allgemein und müsste - zwingend - durch personalisierende Elemente wie bspw. eine Firmenbezeichnung , eigenen Namen etc. ergänzt werden?

Die Bezeichnung wäre als Überlegung für eine Investment-Strategie für (insbesondere auch) internationale Kunden (engl. Sprachraum) gedacht.

Für Tipps besten Dank im Voraus:

Mike

Hallo,

An anderen, dass man das ohne großen Aufwand auch selbst machen kann. Vor allem, wenn man Geld sparen will/muss, und bei solchen Fragen in einem Forum fragt.

Da „Passage 112“ keine Beschreibung der „Investment-Strategie“ ist bze. sein kann, fiele hier die Einschränkung der beschreibenden Begriffe weg. In dem Zusammenhang dürfte es also keine Problem geben.

Müsste man sich dann nicht überlegen, eine EU- oder IR-Anmeldung vorzunehmen?

lg

zunächst besten Dank für das Feedback, Richard!

Es wäre in der Tat bspw. (auch) an den US-Bereich, also international zu denken.
Wenn noch (kleinere) Privatanleger die Strategie buchen, wäre es nicht unbedingt ein Muss mit dem Namensschutz.

Internationale Registrierungen sind offenbar ein teuerer Spaß:

http://www.rpws.de/info/Info-IR-Marke.pdf

https://www.markenservice.net/leistungen/markenanmeldung/markenanmeldung-international/markenanmeldung-ir.html

https://www.dpma.de/marke/markenschutz/national_oder_europaeisch/


Eine andere Frage:
Wenn man für dieses Anliegen eine Firma gründen würde, durchaus ggf. auch im Ausland,
a) den Namen bzw. eher eine Abwandlung verwenden würde
b) oder eine neue Strategie bspw. identisch mit neuem Firmennamen etablieren würde

(Wie) wäre dann der Firmen- (und ggf. gleichzeitig Strategiename) geschützt?
Eine Firmengründung im Ausland sollte ja schon ohne hohe Kosten möglich sein. Die interessante Frage wäre, ob - wie weit - ein Firmenname (international) geschützt wäre, und ob dann automatisch der Strategiename ebenfalls geschützt wäre??

Ja, das ist es in der Tat.

Aus Marketing-Sicht würde ich beides nicht machen. Das eine ist die Firma, das andere die Strategie bzw. der Produkt. Da sich das im Finanzsektor schnell ändert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es da bald was Neues gibt.

Kann man so nicht sagen, weil die Schutzrechte in den einzelnen Ländern durchaus unterschiedlich sind. Vielleicht die Faustregel: Allein der Gebrauch einer Bezeichnung (so sie denn schutzwürdig ist) gibt schon einen Schutz.

Das ist es in D auch. Und hier, zumal wohl der Wohnsitz hier ist, also wahrscheinlich auch der Unternehmenssitz, mit weiteren Vorteilen.

Siehe oben. Die Benutzung gibt einen gewissen Schutz. Der Schutz (über Anmeldung) des Firmennamens schützt natürlich nicht den Produktnamen. Und umgekehrt.