Hallo!
Im TV laufen zur Zeit einige „Reality Soaps“ über Zollkontrollen an den Grenzen oder an Flughäfen. Dort ist mir aufgefallen, dass beispielsweise an den Flughäfen gefälschte Markenprodukte, die Privatleute von ihren Reisen mitbringen, bei der Einfuhr beschlagnahmt und (wahrscheinlich) vernichtet werden.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?
Wenn ich einen Blick ins Markengesetz werfe, inbesondere § 14 „Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch“, dann ist dort die Verwendung der Marke lediglich im „geschäftlichen Verkehr“ beschränkt bzw. verboten. Aber müssten dann nicht Privatleute solche gefälschten Markenartikel legal besitzen und nutzen dürfen?