Hallo,
Firma A bietet Beratungsleistungen an. In drei Fällen verwendet sie Logos von Drittfirmen:
a) A analysiert Produkte der Firma X und veröffentlich die Ergebnisse. Die entsprechende Publikation wird mit dem Logo der Firma X verziert.
b) Sie will in einer Präsentation, die Kunden gezeigt wird, ihre Kompetenzen darlegen („Wir kennen und mit den Produkten der Firmen X, Y und Z aus“). Dieses wird durch das Verwenden der Logos von X, Y und Z deutlich gemacht - Referenzen
c) Sie schickt eine Präsentation mit der Beschreibung ihrer Leistungen an Firma X. Auf dem Titelblatt der Präsentation ist das Logo von X - Kundenindividualisierung
Es gibt also keinen Konflikt bezüglich der Leistungen von A und X, Y oder Z. A steht in keiner Weise in Konkurrenz zu X, Y, oder Z und will auch nicht den Eindruck erwecken. Darum interpretiere ich §14 Abs 2 des MarkenG so, dass es keinen Rechtsverstoß gibt. Ich gehe davon aus, dass mit „Waren und Dienstleistungen“ implizit immer „Waren und Dienstleistungen, die durch A in den Verkehr gebracht werden sollen“ meint, und nicht „…, die X, Y oder Z in den Verkehr gebracht werden“.
A behauptet ja nie, dass die Marke oder die Leistungen von X, Y oder Z durch A erbracht werden.
Sehen Fachleute das auch so?
Auch sehe ich bei Absatz 6 keinen Schaden, höchstens den durch den letzten Satz (entgangene Gebühren für Verwendung).
Sehen Fachleute das auch so?
Ich finde das Gesetz leider nicht ganz so klar formuliert, wie ich erhofft hätte…
Vielen Dank
Bombadil