Markenrechte

Hallo zusammen!

Angenommen eine Person hat:
-Originalware (Markenartikel)
-aus eigenem Haushalt,teilweise neu,teilweise gebraucht

Unter welchen Voraussetzungen darf sie denn jetzt die Artikel übers Internet verkaufen ohne irgendwelche Rechte zu verletzen???

LG

Angenommen eine Person hat:
-Originalware (Markenartikel)

Die auch aus dem deutschen Handel stammt? Manche Firmen sind da sehr seltsam aufgestellt, wenn man Ware verkauft, die z.B. nur für Asien bestimmt war. Wenn das Zeug ursprünglich z.B. von Kaufhof oder Aldi stammt, kann man davon ausgehen, daß die Ware „sauber“ ist. Bei Sachen vom „Wochenmarkt um die Ecke“ oder gar Sachen aus dem Urlaub in der Türkei etc. wäre ich aber erheblich vorsichtiger. Sich da Ärger einzufangen ist meist garantiert.

-aus eigenem Haushalt,teilweise neu,teilweise gebraucht

Unter welchen Voraussetzungen darf sie denn jetzt die Artikel
übers Internet verkaufen ohne irgendwelche Rechte zu
verletzen???

Ich darf jederzeit einen (gebrauchten oder unbenutzen) Kochtopf von Tefal auch als einen Topf von Tefal anbieten. Solange es kleine Mengen sind, die aus dem Haushalt stammen, ist das auch noch kein gewerbliches Handeln, wobei da die Finanzämter manchmal eine sehr spannende Auslegung haben. Auch eine einmalige größere Verkaufsaktion ist noch nicht zwingend gewerbliches Handeln (vergleiche Urteil des OLG Hamburg vom 27.02.2007 zu dem Thema), denn man geht davon aus, daß gewerbliches Handeln nur dann vorliegt, wenn es ein dauerhaftes Betreiben ist (Münchener Kommentar / Micklitz, BGB, 5. Aufl., § 14 Rdn. 28). Verscherbel ich also regelmäßig immer wieder kleinere Mengen, so kann, muss aber nicht gewerbliches Handeln vorliegen, es sollte dann ja auch ein Gewerbeschein da sein. Kommt sehr auf den Einzelfall an. Siehe auch
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay…
http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/rechtsprechu…

Rechte verletze ich i.d.R. nur dann, wenn die Sachen Fälschungen sind, ich geschütze Bilder verwende (selbst knipsen!), die Ware nicht für Deutschland gedacht war oder ist oder ich spannende Vergleiche mache („Uhr von Aldi, sieht aus wie eine Rolex“). Die Liste kann man aber noch beliebig fortsetzen, da müßte man die Ware selbst kennen und das Angebot bei z.B. eBay sehen. Wer ein wenig sicherer fahren will, kann auch eine gewerbliche eBay-Verkaufsagentur verwenden, die die Sachen dann meist in einer Art Kommision verkaufen.
Ich selbst bleibe eBay und Co. schon lange fern, denn das ganze ist ja inzwischen so ausgeufert, da ist der kleine Flohmarkt vor Ort wesentlich unproblematischer… ^^

Ergänzung / kleine Korrektur

knipsen!), die Ware nicht für Deutschland gedacht war

wenn du Deutschland durch „Inland, einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ersetzt“, passt es eher.

Nennt sich Erschöpfungsgrundsatz und ist in § 24 Abs. 1 MarkenG geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Was ist mit den sogenannten Lizensierten Artikeln oder ist damit schon die eingetragene Marke gemeint??