ich hab da mal wieder eine paar Fragen die mich interessiert.
Habe ein Buch gelesen und mich gefragt ob so etwas überhaut möglich ist, bzw. so etwas nicht gar strafbar ist?
Hier nun der Sachverhalt:
Mandant A hat seid mehreren Jahren ein Geschäft mit Logo und Firmennamen ohne eingetragene Rechte. Nun lässt sich Mandant B beim Marken und Patenteamt das Logo und den Firmenname von Mandant A eintragen.
Meine Fragen nun:
Kann Mandant A ansprüche gegen Mandant B bewirken?
Kann Mandant B ansprüche gegen Mandant A bewirken?
Ich bin schon sehr gespannt auf eure Antworten und Gegenfragen.
Hallo,
guckst du bei dpma.de.
Dort findest Du alles zum Thema.
Grundsätzlich kannm man sich Namen und Logo schützen lassen, es sei denn
eines von beiden hat schon allgemeinen "Verkehrswert
Denn kommt es drauf an, in welcher Weise der Schutz besteht, Musterschutz als Marke, Bildmarke…
Weiterhin ob und in welcher Kategorie die Marke geschützt ist.
So allgemein wie Du das formulierst ist alles und nichts möglich.
Mein Firmenname ist mehrfach durch andere Nutzer geschütz, allerdings komme ich mit den anderen Nutzern nicht in Konflikt.
Jeder hat ein eigenes Logo dazu. Insofern ist jeder trotz Namengleichheit individuell.