Guten Tag,
ich hab da mal ne Frage
).
Folgendes Problem: Ich verkaufe seit einiger Zeit unter einem bestimmten Namen Artikel bei Ebay. Nun ist dieser Name durch eine andere Firma geschützt worden. Das Wort, der Name, ist aber gleichzeitig auch eine allgemein gebräuchliche Bezeichung, etwa so wie „Windenergie“ …man findet ihn auch bei Wikipedia. Darf ich nun das geschützte Wort nur nicht mehr als Name verwenden oder ebenso nicht mehr als bezeichnende Umschreibung im Text? Hoffe auf aufschlussreiche Antworten! Vielen Dank!
Pyrgus
Hallo,
Folgendes Problem: Ich verkaufe seit einiger Zeit unter einem
bestimmten Namen Artikel bei Ebay. Nun ist dieser Name durch
eine andere Firma geschützt worden. Das Wort, der Name, ist
aber gleichzeitig auch eine allgemein gebräuchliche
Bezeichung, etwa so wie „Windenergie“ …man findet ihn auch
bei Wikipedia. Darf ich nun das geschützte Wort nur nicht mehr
als Name verwenden oder ebenso nicht mehr als bezeichnende
Umschreibung im Text? Hoffe auf aufschlussreiche Antworten!
ist die Marke durch jemanden eingetragen, sieht es schlecht aus. Du hättest natürlich Widerspruch gegen die Eintragung einlegen können, was aber vorausgesetzt hätte, dass deine Produkte über einen erheblichen Bekanntheitsgrad (Verkehrsgeltung) verfügen. Ist die Marke nicht schutzfähig, wird sie in der Regel gar nicht eingetragen.
Es ist angeraten, die Marke nicht mehr zu verwenden. Sonst kann es richtig teuer werden.
Gruß
S.J.
Danke sehr… obwohl, wenn ich mit der „Bezeichnung“ ja nur noch eine Eigenschaft beschreibe? Wenn die Waren der Firma XYZ unter dem Namen „Windenergie“ (Bsp) eingetragen wären, und ich in der Artikelbeschreibung schriebe: Wird durch Windenergie angetrieben? Dass müsste doch ok sein?
Liebe Grüße!
Hallo!
Es hängt unter Umständen auch davon ab, welches Wort es ist und welcher Artikel von welcher Firma zum Schutz angemeldet wurde.
Villeicht nennst du einfach mal Namen.
Ich könnte mir z.B. kaum vorstellen, dass es verboten wäre, in England Fenster zu verkaufen, die „Windows“ heißen.
Grüße
Andreas
Wenn die Waren der Firma XYZ unter dem Namen „Windenergie“ (Bsp) :eingetragen wären, und ich in der Artikelbeschreibung schriebe: Wird :durch Windenergie angetrieben? Dass müsste doch ok sein?
Liebe Grüße!
Auch mit dieser „Umschreibung“ wird Dir niemand eine für Dich befriedigende Antwort geben können.
Da „Windenergie“ bestimmt nicht als Markennamen eingetragen wird und es also absolut kein Problem darstellt Windenergie in der Artikelbeschreibung zu benutzen (ob hypothetisch oder nicht ist irrelevant), heißt das noch lange nicht, dass der Name den Du uns nicht verraten willst nicht tatsächlich so geschützt ist, dass Du ihn nicht nutzen darfst.
Ohne konkrete Information ist eine Antwort unmöglich.
Hallo!
Danke für die Antwort Andreas! Also gut, es geht um die Bezeichnung Tachyon, Tachyonenergie… es gibt eine ausführliche Erklärung zu dieser ( ja bis heute nicht nachweisbaren) Energie in Wikipedia etc.
Da es geschützt worden ist, ist das Ganze bis zur wohlmöglichen Löschung ja rechtskräftig denke ich mir…
Hallo Pyrgus!
Auch wenn ich persönlich nicht an so was glaube, Tachyonen-Energie gibt es, sagt Google, überall zu kaufen, z.B. in Flaschen, und es gibt Bücher darüber usw., und ich verstehe nicht, wie sich das jemand schützen lassen konnte.
Tut mir leid, da kann ich nicht helfen, aber vielleicht jemand anders.
Grüße
Andreas