ich habe mal eine kleine Rechtsfrage bezüglich Recycling-Produkte und Markenrecht.
Wenn ich aus alten Klamotten (Mickey-Maus-Pullover) neue Sachen nähe (z.B. eine Tasche) und diese auch noch verkaufe, bin ich dann verpflichtet, an (in diesem Fall) Disney als Urheber, Gebühr zu zahlen?
Oder verfällt das, weil es Second_Hand ist, sich um ein Unikat (Kunstwerk) handelt, bzw. der Pulloverhersteller ja schon eine Gebühr entrichtet hatte?
wenn Du Produkte z.B. mit Mickey Mouse drauf produzierst und verkaufst, würde ich davon ausgehen, daß Du ziemlich bald Post von den Anwälten von Disney bekommst. Ich denke mal, es ist unerheblich, ob Du die Maus selber gestickt hast oder aus einem alten Pullover rausgeschnitten.
Allerdings ist das so ein Fall, wo ich eine echte Rechtsberatung in Anspruch nehmen würde, da es schnell um viel Geld gehen kann und ich mich da nicht auf einen Erfahrungsaustausch in Internetforen verlassen würde.
Ich glaube nicht,daß sich der Schutz eines Produktes alleine auf ein Logo oder Bild beschränkt.Ich nehme an , daß Kleidungsstück in Farbe , Form und Motiv zusammen bei Disney geschützt sind.
Beim heraustrennen eines Logos , Bildes oder Schriftzuges , verletzt du schon das Urheberrecht.Und wenn du daraus einen neuen Artikel bastels, um so mehr.
Geschieht das Privat,wird das nicht zu tragisch sein.Verkaufst du diesen Artikel , gibt es mit Sicherheit Probleme.Dazu kommt wohl noch,daß du ohne Meisterbrief keine Kleidung herstellen darfst ,um sie gewerblich zu verkaufen. Leider bin ich aber nicht auf den neusten Stand und kann mich irren.
Auf jeden Fall mußt du bei Disney usw , vorher eine Lizenz erwerben.
Und die wollen dann das Produkt zuerst sehen. Je bekannter eine Marke ist , um so kleinkarierter sehen die das .So weit ich informiert bin , müßte das so sein.