Ich habe da mal einen Fall, der mich interessiert.
Sagt mal ist es einem Verkäufer erlaubt, in einem Online Auktionshaus Parfüm zu verkaufen, bei dem er in der Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung mit dem Slogan wirbt:„ähnlich wie Jean Paul Gautier Le Male“ oder „Das hier angebotene Parfüm riecht zu 99% wie das… Parfüm“
Wäre es erlaubt, wenn man angibt, dass ein Parfüm so riecht, ohne eine Fälschung zu verkaufen bzw. irgendwelche Rechte zu verletzten?
Ich habe da mal einen Fall, der mich interessiert.
Sagt mal ist es einem Verkäufer erlaubt, in einem Online
Auktionshaus Parfüm zu verkaufen, bei dem er in der
Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung mit dem Slogan
wirbt:„ähnlich wie Jean Paul Gautier Le Male“ oder „Das hier
angebotene Parfüm riecht zu 99% wie das… Parfüm“
Dieser Verkäufer würde ein erhebliches Risiko eingehen, sich durchsetzbare Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das UWG (Nutzung fremder Namensrechte u. a.) einzuhandeln.
D.h. der Verkäufer dürfte in keiner Form mit dem „echten“
Produkt bzw. Markennamen werben bzw. diesen in die
Beschreibung mit aufnehmen?
Klingt doch auch irgendwie logisch, oder? Ein Parfum ist direkte Konkurrenz. Wenn es statt dessen Marzipankugeln wären…
Nein, lassen wir das.
Ich kenne Leute, die dieses Verbot dadurch umgehen, daß sie fragen: „Welches Parfüm mögen sie am liebsten“, und wenn der Kunde (!) dann eine geschütze Marke nennt, sagen: „Probieren sie mal dieses hier.“