also einen satz mit inhalten coca sowie auch dem wort cola zu
bilden wäre zulässig? Nur direkt hintereinander nicht, damit
es nicht zu verwechselungen kommt. So korrekt?
Fast. Es gibt einerseits absolute Schutzhindernisse, etwa wenn eine Marke beschreibend ist und dann noch relative Schutzhindernisse, etwa wenn eine Marke einer anderen (älteren) zum verwechseln ähnlich ist. Bei letzterem ist immer auf den sogenannten Empfängerhorizont abzustellen, also auf die Leute, an die sich die Marke richtet.
„Coca Cola“ ist eigentlich ja eine ziemlich beschreibende Marke. Cola steht für ein coffeinhaltiges Erfrischungsgetränk (daher ist z.B. Afri-Cola zulässig) und Coca verweist darauf, dass da mal Auszüge aus der Coca-Pflanze drin waren.
Allerdings ist „Coca Cola“ inzwischen so sehr bekannt, dass es dennoch genug „Alleinstellungsmerkmal“ aufweist, so dass die Marke geschützt werden kann (siehe Erklärung unten) (auf Wort-Bild-Marke, Schriftzug etc. gehe ich jetzt nicht ein).
Wie leicht nun eine Marke mit einer anderen verwechselt werden kann, hängt außerdem von vielen Umständen ab.
Weil Coca Cola z.B. so bekannt ist, ist auch die Verletzung leichter. So könnte z.B. schon die Marke „Blubsi-Coca Cola-Bär“ evtl. ein Problem sein, da der Verbraucher im Laden ein braunes Brausegetränk sieht und im Gesamtnamen „Coca Cola“ erkennt.
Das ist mit „Empfängerhorizont“ gemeint: Wenn die meisten Verbraucher unter dem Namen dennoch einen Ableger der Coca Cola-Company vermuten, dann ist die Verwechslungsgefahr gegeben und eine Markenverletzung liegt wahrscheinlich vor.
Im Einzelfall ist das allerdings schwer zu entscheiden und hat schon zu manch komischem Urteil geführt…
Grundsätzlich wir aber der Markenname „Welpenpfoten“ nicht
beanstandet, sondern nur das das die Worte „Hunde“ sowie
„Pfote“ benutzt werden. Ich verstehe irgendwie immer noch
nicht so recht warum man normale Worte wie Hund und Pfote
nicht nebeneinander geschrieben werden darf. Denn es sind doch
gebräuchliche Worte.
Ich verstehe nicht auf was Du hier hinaus willst. Gebräuchliche, beschreibende Worte darf man nicht für Marken verwenden, damit eben ein anderer nicht unwissentlich eine Markenverletzung begeht. Dies nennt man auch Freihaltungsbedürfnis der Allgemeinheit.
Ein einfaches Beispiel:
Das Wort „Fußball“ darf man nicht als Marke für Lederbälle eintragen, weil Lederbälle eben auch von dem Verkäufer um die Ecke unter Umständen als „Fußbälle“ bezeichnet werden dürfen. Auch Abwandlungen, z.B. „Fuß-Balla“ dürften IMHO nicht als Marke eingetragen werden, da immer noch ausreichend Verwechslungsgefahr besteht. Umso mehr allerdings der Ausdruck zu einem Kunstbegriff abgewandelt wird, umso möglicher ist es dass eine Marke plötzlich erlaubt wird. „Fuzzo-Bassimo“ hat wahrscheinlich schon diese Grenze überschritten.
Allerdings dürfen gebräuchliche Worte durchaus für andere Waren- oder Dienstleistungen verwendet werden, mit denen sie nicht im Zusammenhang stehen. Eine Automarke „Fußball“ wäre so z.B. denkbar, weil hier kein „Freihaltungsbedürfnis“ besteht.
Wenn jetzt allerdings doch einmal „Fußball“ für die Klasse „Lederbälle“ eingetragen würde (Fehler passieren immer), dann bestehen sehr gute Chancen, dass diese Marke durch einen Löschungsantrag (eines Dritten) gelöscht werden kann.
Grundsätzlich gilt also:
Jeder darf gebräuchliche Worte verwenden. Sollte dennoch eine Marke bestehen, so muss eben ein Löschungsantrag gestellt werden. Vor einer Verletzung braucht man sich i.d.R.* nicht fürchten.
*Ausnahmen sind allerdings Marken, die schon durch ihre Benutzung eine breite (> ca. 50%) Verkehrsgeltung erlangt haben und somit schutzwürdig geworden sind. In solchen Fällen könnte z.B. auch eine rein beschreibende Marke Schutz erlangen (siehe § 8 III MarkenG).
War das hilfreich?
Gruß,
Sax