Markenrechtsverletzung?

Hallo,

ich hätte gerne mehr Informationen zum Thema Markenschutz, bzw. Markenschutzverletzung zum folgenden Thema:

Hier ein erfundenes Beispiel mit einem erfunden Namen:

„Hundefüße“ zusammengeschrieben ist Assessoires für Hundefuße und ist International Markengeschützt.

Nun wird das selbe Produkt für Hundefüße hergestellt und „Welpenfüße“ genannt und die Marken registriert.

Der Inhaber von „Welpenfüße“ macht Werbung und zwar folgende:

„Assessoires für Hunde Füße“ ( also Hunde Füße getrennt geschrieben, denn es handelt sich hierbei um ein Assessoires für Hunde Füße)

Markeninhaber von „Hundefüße“ beschwert sich und meint die Marke " Hundefüße" wird markenrechtlich verletzt.

markeninhaber „Welpenfüße“ findet das es keine Markenrechtsverletztung ist da es sich hierbei immerhin um die Wörter Welpe und Füße handelt die sicherlich nicht markenrechtlich geschützt sind, und daher verwendet werden dürfen.

Ich bin interessiert was Ihr dazu meint, gerne von einem Profi:wink:

Liebe Grüße
Libelle

Hi,

„Hundefüße“ zusammengeschrieben ist Assessoires für Hundefuße
und ist International Markengeschützt.

Das eine solche Marke überhaupt eingetragen wurde, ist schon ein Skandal, weil der Eintragung einer lediglich beschreibenden Marke schon ein sog. absolutes Schutzhindernis entgegensteht.

Solche beschreibenden Bezeichnungen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, stellen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 MarkenG (gilt aber auch bei internationalen Marken) absolute Schutzhindernisse dar.

Siehe z.B. hier recht gut erklärt:
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/…

Aber selbst wenn keine Monierung durch das Markenamt erfolgt und die Marke eingetragen wird, muss man sich darüber im Klaren sein, dass eine Marke, die nur die Waren- bzw. Dienstleistungen beschreibt, für die sie angemeldet ist, mangels Unterscheidungskraft keinen wirklichen Schutz gewährleistet.

Ist hier ganz gut erklärt…
http://www.markenanmeldung-info.de/markenabmahnung/5…

Nun wird das selbe Produkt für Hundefüße hergestellt und
„Welpenfüße“ genannt und die Marken registriert.

Der Inhaber von „Welpenfüße“ macht Werbung und zwar folgende:

„Assessoires für Hunde Füße“ ( also Hunde Füße getrennt
geschrieben, denn es handelt sich hierbei um ein Assessoires
für Hunde Füße)

Diesen Einwand Verstehe ich jetzt nicht. Die getrennte Schreibweise gibt es doch im Deutschen gar nicht, egal ob es sich um ein Accessoire für Hundefüße handelt oder nicht.

Markeninhaber von „Hundefüße“ beschwert sich und meint die
Marke " Hundefüße" wird markenrechtlich verletzt.

Genau hier beginnt das Problem einer beschreibenden Marke. Welcher Teil von der Marke „Hundefüße“ ist denn nicht beschreibend und damit als Unterscheidungsmerkmal maßgeblich? (Siehe dazu auch die „Kinder“-Entscheidung im 2. Link oben). Eben. Gar nichts. Das Wort als solches hat also kein Alleinstellungsmerkmal und somit kann man es auch nicht verletzen. Wenn also nicht eine Wort-Bild-Marke eingetragen wurde, wo über den bildlichen Anteil ein gewisses Unterscheidungsmerkmal geschaffen wurde, dann sehe ich für eine Verletzungsklage (und auch die Marke) schwarz.

markeninhaber „Welpenfüße“ findet das es keine
Markenrechtsverletztung ist da es sich hierbei immerhin um die
Wörter Welpe und Füße handelt die sicherlich nicht
markenrechtlich geschützt sind, und daher verwendet werden
dürfen.

Spricht zwar gegen die obige Angabe, dass die Marke „Welpenfüße“ eingetragen wurde, die Argumentation ist aber grundsätzlich richtig.

Ich bin interessiert was Ihr dazu meint, gerne von einem
Profi:wink:

Bin kein Profi (habe nur sehr selten mit Marken zu tun) aber ich denke, meine Meinung ist soweit nachvollziehbar und konform mit der Rechtsprechung.

Ich würde jedenfalls bei beiden Marken einen Löschungsantrag stellen und wäre zuversichtlich, dass dieser auch durchgeht.

Gruß,
Sax

Hallo,

ich bin jetzt auch kein Experte im Markenrecht, aber den Vergleich mit der Kinder-Schokolade kann ich jetzt nicht ganz verstehen. Kinder-Schokolade ist beschreibend, denn es wird Schokolade für Kinder verkauft.

Aber wieso soll „Hundefüße“ im vorliegenden Fall beschreibend sein? Das ist doch kein fernöstlicher Imbiss. „Hundeschuhe“ wäre beschreibend.

VG
EK

Hallo,

ich bin jetzt auch kein Experte im Markenrecht, aber den
Vergleich mit der Kinder-Schokolade kann ich jetzt nicht ganz
verstehen. Kinder-Schokolade ist beschreibend, denn es wird
Schokolade für Kinder verkauft.

Aber wieso soll „Hundefüße“ im vorliegenden Fall beschreibend
sein? Das ist doch kein fernöstlicher Imbiss. „Hundeschuhe“
wäre beschreibend.

Hi,

im Kinder-Urteil wurde vor allem erklärt, dass der Begriff „Kinder“ beschreibend sei, weil er die Gruppe beschreibt, an die sich das Produkt richtet. Somit war demgegenüber „Kinder-Kram“ nicht verletztend.

Accessoires für Hundefüße mit der Marke „Hundefüße“ zu beschreiben haut IMHO in die gleiche Kerbe, weil hiermit Gegenstände beschrieben werden, die für die Verwendung an Hundefüßen vorgesehen sind.

Oder anders ausgedrückt: Welche Kennzeichnungskraft würde man denn einer Marke „Hundefüße“ zuerkennen (bzw. welchem Wortteil), wenn es sich hierbei um Accessoires für Hundefüße handelt?

Oder nochmals anders betrachtet: Nehmen wir doch mal die Entscheidung „Triacid“ vom Bundespatentgericht am 16. April 2009 (Az.: 25 W (pat) 27/07). Dort hat das BPatG beispielsweise entschieden, dass der Begriff „Triacid“ sich nicht für eine Eintragung im Bereich der Produktklasse „Desinfektionsmittel“ eignet, da er beschreibenden Charakter hat.
Triacid sei eine Zusammensetzung aus den Worten „Tri“ und „acid“ und so nicht nur dem fachkundigen Verkehr als „dreisäurig“ verständlich.

IMHO liegt die beschreibende Wirkung von „Triacid“ viel weiter weg von dem Oberbegriff „Desinfektionsmittel“ als „Hundefüße“ von „Accessoires für Hundefüße“.

Gruß,
Sax

Hallo Sax,

was ich meine, ist:

Triacid ist beschreibend, denn es beschreibt, was sich in der Flasche befindet - 3 Säuren.

Kinder-Schokolade ist beschreibend, denn das Wort beschreibt, was hier verkauft wird, nämlich Schokolade nicht aus, sondern für Kinder.

Haarschneider für einen Friseursalon ist beschreibend, denn das beschreibt seine Tätigkeit.

Doch „Hundefüße“ beschreibt das Produkt nicht, nur die Zielgruppe, zudem ist es auch eine Wortneuschöpfung, denn eigentlich heißen Hundefüße im allgemeinen Verkehrsgebrauch Pfoten.

Ich finde daher, dass das keineswegs sicher ist, dass diese Marke gelöscht wird.

VG
EK

„Assessoires für Hunde Füße“ ( also Hunde Füße getrennt
geschrieben, denn es handelt sich hierbei um ein Assessoires
für Hunde Füße)

Diesen Einwand Verstehe ich jetzt nicht. Die getrennte
Schreibweise gibt es doch im Deutschen gar nicht, egal ob es
sich um ein Accessoire für Hundefüße handelt oder nicht.

Machen wir doch mal einen guten alten Genitiv daraus:

„für (des) Hundes Füße“

Hallo an alle,

danke erstmal mfür die antworten. Ich sollte allerdings was klarstellen das die grundlage der disskussion wahrscheinlcih etwas verändern wird. Das war mir allerdings vorher nicht so bewusst . Also sorry, vorab.

Dieses Hundebeispiel ist ja „nur“ ein Beispielname. Es geht ursprünglich um einen Markennamen in Englischer Sprache. Dort sind die rechtschreibregeln ja etwas anders. Wir gehen daher jetzt mal davon aus das es die rechtschreibung stimmen würde (getrennt wäre richtig und zusammen der erfundene Markennamen). Auch geht es dort nicht um eine „Phantasienamen“ wie Hundefüße sondern dann eher um „hundepfoten“ und „Welpenpfoten“ und dann eben getrennt geschrieben.

lg Libelle

Hi,

was ich meine, ist:

und was ich meinte ist:

Kinder-Schokolade ist beschreibend, denn das Wort beschreibt,
was hier verkauft wird, nämlich Schokolade nicht aus, sondern
für Kinder.

Also die Zielgruppe…

Doch „Hundefüße“ beschreibt das Produkt nicht, nur die
Zielgruppe,

Wo ist da der Unterschied?

zudem ist es auch eine Wortneuschöpfung, denn
eigentlich heißen Hundefüße im allgemeinen Verkehrsgebrauch
Pfoten.

Nun ich würde nicht so weit gehen, dass als Wortneuschöpfung zu bezeichnen, schließlich ist das eine gebräuchliche Umschreibung für Hundepfote (zumindest im Kreuzworträtsel). Aber ich sehe ein, dass man zumindest darüber streiten könnte.

Doch schauen wir mal ins Gesetz (das soll ja manchmal helfen:smile:

Da lautet der §8 (2) Nr. 2

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

  1. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können.

Es wird wohl keiner abstreiten, dass ein Hundeschuh für Hundepfoten bestimmt ist und somit die Marke „Hundepfote“ nicht zulässig wäre. Ähnlich wäre z.B. auch die Marke „Auge“ für Brillen unzulässig.

Der einzige Unterschied bestünde jetzt darin, das Hundefüße nicht der gebräuchliche Ausdruck für Pfoten ist. Allerdings ist dieser Ausdruck so beschreibend, dass dennoch jeder weiß was damit gemeint ist und somit auch unter den Ausschluss fallen muss.

Ähnlich dürfte IMHO z.B. die Marke „Sehorgan“ nicht für Brillen eintragungsfähig sein.

Gruß,
Sax

P.S.: Bei „Triacid“ wurde übrigens vom BPatG gedeutet, dass dieser Begriff vom Fachverkehr mit „dreibasige Säuren“ übersetzt werde, somit also beschreibend wäre, obwohl die korrekte Übersetzung „dreisäurig“ wäre (ein Wort, dass im Deutschen nicht existiert) bzw. „tribasic acid“ im Englischen heißen müsste. Es scheint also schon zu reichen, wenn der Begriff einen gewissen „beschreibenden Eindruck“ beim Empfängerhorizont macht…

Hi,

Dieses Hundebeispiel ist ja „nur“ ein Beispielname. Es geht
ursprünglich um einen Markennamen in Englischer Sprache. Dort
sind die rechtschreibregeln ja etwas anders. Wir gehen daher
jetzt mal davon aus das es die rechtschreibung stimmen würde
(getrennt wäre richtig und zusammen der erfundene
Markennamen). Auch geht es dort nicht um eine „Phantasienamen“
wie Hundefüße sondern dann eher um „hundepfoten“ und
„Welpenpfoten“ und dann eben getrennt geschrieben.

also ich sehe keine Veranlassung warum getrennte bzw. Zusammenschreibung ein Unterscheidungskriterium sein sollte. Es kommt doch am Ende immer darauf an, welchen Eindruck eine Marke beim Empfänger erzeugt.

Würdest Du „Cocacola“ und „Coca Cola“ einen unterschiedlichen Erkennungswert zugestehen wollen? Wohl kaum.

Somit gilt das zuvor gesagte weitestgehend immernoch.

Interessant könnte es werden, wenn eine (abgewandelte) ausländische Bezeichnung, die nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, für den Deutschen Markt angemeldet wird. So könnte ich mir vorstellen, dass die Marke „Aspirandorondo“ für einen Staubsauger in Deutschland eintragungsfähig sein könnte obwohl „Aspirador“ im spanischen Staubsauger heißt (hängt aber vom Einzelfall ab).

Allerdings sprachst Du von einer Internationalen Marke, somit entfällt diese Option ohnehin.

Gruß,
Sax

Aahh, jetzt leuchtet das Licht ein wenig heller…:wink:

So war das gemeint…

OK…ändert aber nichts daran, dass ich den Bezug zum Markenproblem immer noch nicht verstehe…

Gruß,
Sax

also einen satz mit inhalten coca sowie auch dem wort cola zu bilden wäre zulässig? Nur direkt hintereinander nicht, damit es nicht zu verwechselungen kommt. So korrekt?

Grundsätzlich wir aber der Markenname „Welpenpfoten“ nicht beanstandet, sondern nur das das die Worte „Hunde“ sowie „Pfote“ benutzt werden. Ich verstehe irgendwie immer noch nicht so recht warum man normale Worte wie Hund und Pfote nicht nebeneinander geschrieben werden darf. Denn es sind doch gebräuchliche Worte.

lg

also einen satz mit inhalten coca sowie auch dem wort cola zu
bilden wäre zulässig? Nur direkt hintereinander nicht, damit
es nicht zu verwechselungen kommt. So korrekt?

Fast. Es gibt einerseits absolute Schutzhindernisse, etwa wenn eine Marke beschreibend ist und dann noch relative Schutzhindernisse, etwa wenn eine Marke einer anderen (älteren) zum verwechseln ähnlich ist. Bei letzterem ist immer auf den sogenannten Empfängerhorizont abzustellen, also auf die Leute, an die sich die Marke richtet.

„Coca Cola“ ist eigentlich ja eine ziemlich beschreibende Marke. Cola steht für ein coffeinhaltiges Erfrischungsgetränk (daher ist z.B. Afri-Cola zulässig) und Coca verweist darauf, dass da mal Auszüge aus der Coca-Pflanze drin waren.

Allerdings ist „Coca Cola“ inzwischen so sehr bekannt, dass es dennoch genug „Alleinstellungsmerkmal“ aufweist, so dass die Marke geschützt werden kann (siehe Erklärung unten) (auf Wort-Bild-Marke, Schriftzug etc. gehe ich jetzt nicht ein).

Wie leicht nun eine Marke mit einer anderen verwechselt werden kann, hängt außerdem von vielen Umständen ab.

Weil Coca Cola z.B. so bekannt ist, ist auch die Verletzung leichter. So könnte z.B. schon die Marke „Blubsi-Coca Cola-Bär“ evtl. ein Problem sein, da der Verbraucher im Laden ein braunes Brausegetränk sieht und im Gesamtnamen „Coca Cola“ erkennt.

Das ist mit „Empfängerhorizont“ gemeint: Wenn die meisten Verbraucher unter dem Namen dennoch einen Ableger der Coca Cola-Company vermuten, dann ist die Verwechslungsgefahr gegeben und eine Markenverletzung liegt wahrscheinlich vor.

Im Einzelfall ist das allerdings schwer zu entscheiden und hat schon zu manch komischem Urteil geführt…

Grundsätzlich wir aber der Markenname „Welpenpfoten“ nicht
beanstandet, sondern nur das das die Worte „Hunde“ sowie
„Pfote“ benutzt werden. Ich verstehe irgendwie immer noch
nicht so recht warum man normale Worte wie Hund und Pfote
nicht nebeneinander geschrieben werden darf. Denn es sind doch
gebräuchliche Worte.

Ich verstehe nicht auf was Du hier hinaus willst. Gebräuchliche, beschreibende Worte darf man nicht für Marken verwenden, damit eben ein anderer nicht unwissentlich eine Markenverletzung begeht. Dies nennt man auch Freihaltungsbedürfnis der Allgemeinheit.

Ein einfaches Beispiel:
Das Wort „Fußball“ darf man nicht als Marke für Lederbälle eintragen, weil Lederbälle eben auch von dem Verkäufer um die Ecke unter Umständen als „Fußbälle“ bezeichnet werden dürfen. Auch Abwandlungen, z.B. „Fuß-Balla“ dürften IMHO nicht als Marke eingetragen werden, da immer noch ausreichend Verwechslungsgefahr besteht. Umso mehr allerdings der Ausdruck zu einem Kunstbegriff abgewandelt wird, umso möglicher ist es dass eine Marke plötzlich erlaubt wird. „Fuzzo-Bassimo“ hat wahrscheinlich schon diese Grenze überschritten.

Allerdings dürfen gebräuchliche Worte durchaus für andere Waren- oder Dienstleistungen verwendet werden, mit denen sie nicht im Zusammenhang stehen. Eine Automarke „Fußball“ wäre so z.B. denkbar, weil hier kein „Freihaltungsbedürfnis“ besteht.

Wenn jetzt allerdings doch einmal „Fußball“ für die Klasse „Lederbälle“ eingetragen würde (Fehler passieren immer), dann bestehen sehr gute Chancen, dass diese Marke durch einen Löschungsantrag (eines Dritten) gelöscht werden kann.

Grundsätzlich gilt also:
Jeder darf gebräuchliche Worte verwenden. Sollte dennoch eine Marke bestehen, so muss eben ein Löschungsantrag gestellt werden. Vor einer Verletzung braucht man sich i.d.R.* nicht fürchten.

*Ausnahmen sind allerdings Marken, die schon durch ihre Benutzung eine breite (> ca. 50%) Verkehrsgeltung erlangt haben und somit schutzwürdig geworden sind. In solchen Fällen könnte z.B. auch eine rein beschreibende Marke Schutz erlangen (siehe § 8 III MarkenG).

War das hilfreich?

Gruß,
Sax