Markenrechtsverletzung

Hallo,
A betreibt eine Bar und möchte eine Silvesterparty feiern. Er hat selber einen fleyer entworfen und die Party Ballermann genannt. Zwei Tage später bekommt er eine E-Mail mit einer Abmahnung, dass dieser Name geschützt sei und er dafür eine Lizenz erwerben müsste. Wenn er innerhalb einer Woche einen Betrag XXX bezahlt, wird er so hingestellt als ob er die Lizenz vor Veröffentlichung des Fleyers erworben hätte und die Sache wäre damit erledigt. Ansonsten geht’s vor Gericht.
Kennt sich jmd aus? Kann man aus der Sache noch raus kommen? Ist es überhaupt rechtens?
Dem A war überhaupt nicht bewusst dass dieser Name geschützt ist.
Danke schon mal.
Lg

Dass der Markeninhaber seine Rechte wahrnimmt, ist natürlich rechtens. Ob die Forderung in der Form rechtens ist? -> Anwalt für Markenrecht konsultieren, der sich die Sache im Detail anschaut.

Nützt ihm aber nix. Marken können übrigens relativ leicht recherchiert werden:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Und speziell Ballermann ging doch erst durch die Medien:

Gruß,

Kannitverstan

Danke dir. Die Seite werde ich jetzt wohl öfters nutzen.
Nein hatte das leider nicht in den Medien mitbekommen. Schaue weder tv noch höre ich Radio :wink: sollte vielleicht aber damit anfangen.
Lg