Angenommen man lässt sich seine Marke als Bild/Worte Marke beim Patentamt eintragen. Und eines Tages ist ein Vortrag über eine Sache und die Marke wird erwähnt! Und dies ohne Schriftliche Genehmigung. Das ist ja eigentlich ein Markenmissbrauch, da die Wiedergabe des Markennames ja verboten ist oder?
eine Sache und die Marke wird erwähnt! Und dies ohne
Schriftliche Genehmigung. Das ist ja eigentlich ein
Markenmissbrauch, da die Wiedergabe des Markennames ja
verboten ist oder?
Das heißt, wenn ich jemanden frage „Hast Du mal ein Tempo?“ mache ich mich strafbar?
Oder wenn ich im Laden jemanden frage, „Was kostet denn der Fön?“ mache ich mich strafbar?
Oder „Was kostet denn der Focus?“ (egal ob das Auto oder die Zeitschrift)?
Bin ich jetzt ein Großkrimineller?
Das halte ich für ein Gerücht.
Du schützt, dass Du als einziger die Marke für Deine Produkte benutzen darfst, und das auch nur in den eingetragenen Klassen (s. das Focus-Beispiel).
Noch eines: Wenn ein Kind ein Bild in T-Magenta malt, kommt es dann in den Knast? 
Gruß,
-Efchen
Markenrecht
tag b:o)
eigentlich nicht, da die verwendung der marke wahrscheinlich nicht im geschäftlichen verkehr erfolgte
http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html
tiger
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Hi,
Angenommen man lässt sich seine Marke als Bild/Worte Marke
beim Patentamt eintragen. Und eines Tages ist ein Vortrag über
eine Sache und die Marke wird erwähnt! Und dies ohne
Schriftliche Genehmigung.
Selbst wenn es im geschäftlichen Verkehr erfolgte, so gibt es da noch den §23 MarkenG: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html
Sonst dürfte kein Unternehmer dem Markeninhaber eine Bestellung zusenden, in dem der geschützte Markenname vorkommt, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung dazu zu haben. Und darin müßte er den Namen erwähnen, was er ja noch nicht darf, weil er keine Genehmigung hat…
Das wollen wir doch nicht, oder? 
Gruß Ulrich
„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)
ich meine bei einem Vortrag und da wird auch noch der schriftzug gezeigt und so. Da muss man doch was machen können oder?
Butter bei die Fische
Hi,
ich meine bei einem Vortrag und da wird auch noch der
schriftzug gezeigt und so.
Was heißt „und so“? Was für eine Art von Vortrag war das? Denn http://www.e-recht24.de/extra-markenrecht.htm sagt:
_Markenrecht: Benutzung im geschäftlichen Verkehr
Voraussetzung für den Schutz nach dem MarkenG ist eine Benutzung des geschützten Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr. Eine rein private Nutzung fällt nicht unter die Normen des Markengesetzes._
Da muss man doch was machen können oder?
Was heißt denn „machen“?
Gruß Ulrich
„Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?“ (Douglas Adams)
es kann doch nicht jeder bei einem öffentlichen Vortrag namen und schriftzug einer geschützen marke an die Wand proizieren oder?
Kann man gerichtlich was machen und wenn ja, was?
es kann doch nicht jeder bei einem öffentlichen Vortrag namen
und schriftzug einer geschützen marke an die Wand proizieren
oder?
wenn das alles an Information ist, was du hast,…
Kann man gerichtlich was machen und wenn ja, was?
dann solltest du diese Frage einem Anwalt stellen. Der wird dir dann schon „die Würmer aus der Nase ziehen“.
Gruß, Niels