Markenrechtverletzung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Abmahnung erhalten wegen angeblicher Markenrechtverletzung.
In meinem Spreadshirt Shop biete ich Freizeit T-Shirts an für meine Freunde.
Dort habe ich T-Shirts entworfen mit einem Wappen vorne auf der Brust und auf dem Rücken die Namen meiner Freunde. Unter den Namen steht noch geschrieben aus welcher Region sie kommen z.B Hermann Rheinhessen. Einer meiner Freunde heißt Mohamed den wir alle aber Mo nennen. Auch für ihn habe ich ein Shirt entworfen auf dem dann „Mo Rheinhessen“ steht. Jetzt hat mich eine Kanzlei abgemahnt weil der Name „Mo“ als Marke eingetragen sei.
Ist das rechtens? Für mich ist das eine reine Abmahnabzocke.
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.

Freundliche Grüße

Hallo Orhan Bayrak,

da hilft wohl nur ein Blick in die Register des Deutschen Patentamts, des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt und der Weltorganisation, ob da tatsächlich so eine Marke exisitert mit Schutz für Deutschland für T-Shirts oder Bekleidung.

Falls ja, könnte unter Umständen eine Markenverletzung vorliegen. Werden denn die T-Shirts öffentlich zum Verkauf angeboten oder wurde die nur beflockt oder Bedruckt und dann verschenkt? Im letzteren Fall wird keine Markenverletzung vorliegen, da es nicht gewerblich ist. Im ersteren Fall könnte in der Tat eine Markenverletzung vorliegen.

Ich würde als erstes mal eben in die oben genannten Rgister schauen. PArallel dazu kannst du ja mal googlen, mit den Schlagworten Abmahnung und den Kanzleinahmen, ob da schon was zum Thema Abzocke zu finden ist. Könnte ich mir vorstellen, da es sich ja wohl nicht um Handel im großen Stil handelt. Ich würde erstmal abwarten und wenn ein gerichtliches Mahnschreiben kommt, erst dann reagieren.

Dies soll und darf keinen Rechtsrat ersetzen.

Peter

Danke für die rasche Antwort.

Den Shirtshop habe ich nur zu privaten Zwecken eröffnet. Ich habe keinerlei Werbung für den Shop gemacht auch habe ich seit der Eröffnung kein einziges Shirt verkauft. Nur wenn mann gezielt danach sucht findet man den Shop.
Hier zur Anschauung der Shop Link:
http://fta-shirts.spreadshirt.de/
Also im Klartext. Habe ich dem Markeninhaber keinerlei Schaden zugefügt.
Aber trotzdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und horrende Anwaltskosten bezahlen. Wenn das keine Abzocke ist!
Da es sich aber trotz allem um eine Rechtskräftige Abmahnung handelt muss ich reagieren.
Die Frage ist nur wie? Wenn ich nicht reagiere können die mich per Eilverfahren vor Gericht ziehen und ohne Anhörung verurteilen.
Ich weiß nicht was ich machen soll…

Hallo,

das kann durchaus Rechtens sein.

Bitte wenden Sie sich an meinem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Martin Müller –> www.bettinger.de

MfG
Andreas Bertagnoll

Auf der Internetseite konnte ich nichts mit einem T-Shirt und Mo sehen. Evtl. schon entfernt?

Auch wenn du noch keine Shirts verkauft hast oder nicht aktiv Werbung gemacht hast, langt das bloße Anbieten für eine Markenverletzung.

Steht denn in dem Schreiben, welche Marke (deutsche, Gemeinschaftsmarke oder Internationale mit Nummer) du verletzt haben sollst?

Ich fürchte, da hilft nur der Gang zu einem Anwalt. Evtl. kann der ja schon sagen, dass es eine unberechtigte Abmahnung ist, da sie z.B. Formfehler, fehlende Anwaltsvollmacht oder falsche Angaben aufweist. Dann brauchst du nichts unternehemn, da es dann tatsächlich eine Abock-Abmahnung ist, nur um Geld zu machen. Gibt es ja viel. Normalerweise läuft so etwas im Rahemn einer kosenlosen ERstberatung (unbedingt vorher erfragen!).

Peter

Da ich mich auch zeitgleich bei Spreadshirt beschwert habe haben die das Shirt aus dem Shop genommen. Wenn du mir deine Mail Adresse gibst kann ich dir ein Screenshot von dem besagten Shirt senden.

Eine Patentnummer haben die angegeben:
Registrierungsnummer 39939194
Internationale Reg. Nr. IR994643

Ich habe jetzt erst mal eine Fristverlängerung beantragt.
Hoffe das ich bis dahin eine Lösung gefunden habe

Ich bin am verzweifeln. Fühle mich in der Sache derart alleine gelassen.

Wenn das in Rede stehende T-Shirt wie die anderen T-Shirts, wie z.B. Thomas … Rheinhessen, aufgemacht ist, könnte man in der Tat von einer Markenrechtsverletzung Reden. Die Kanzlei als Vertreter des Markininhaber ist eine seriöse Kanzlei und nicht als Helfer von Abzockern bekannt.

Die Marke ist auch für T-Shirts engetragen.

Ich fürchte daher, dass du nicht um eine Unterlassungserklärung kommen wirst und auch die Abmahngebühr zahlen musst.

Ich kann daher nur dringend empfehlen, die Sache von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt zu geben, der sich die Sache genauer anschaut. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wirst du vielleicht schon alle Infos bekommen, um aus der Sache noch einigermaßen gut herauszukommen.