Markenregister / Geschäftsname

Hallo,

Ich werde rein erfundene Namen nutzen, damit man auch genau versteht was genau gemeint ist.

Alsoo, im Jahr 2013 hat ein ganz kleines Geschäft, ohne Angestellte, eröffnet mit dem Namen " Fitness wunder schön", davor wurde im Markenregister geschaut ob da auch nichts ist. Da es auch viele mit dem selben Namen gab, Deutschlandweit, in der selben Branche, machte man sich auch keine Gedanken. 

Ein Jahr später hat nun ein Geschäft in der selben Branche das „wunder schön“ als Gemeinschaftsmarke registriert. Das Geschäft nennt sich auch nur „wunder schön“.

Kann das kleine Geschäft das sich „Fitness wunder schön“ nennt nun Probleme bekommen, oder hat es durch den Zusatz im Namen noch mal glück gehabt?

Herzlichen Dank

Achso ja, die Geschäfte können auch nicht in Konkurenz zueinander stehen, da Online nicht gehandelt wird und ihr Standort sehr weit voneinander entfernt ist.

Ach herrje, noch ein Nachtrag, man kann ja nicht bearbeiten:Es wäre als Wortmarke eingetragen, bei Kolletivmarke steht „nein“.