angenommen, man sucht nach einem markennamen in einer suchmaschine wie google, z.B. nach adidas.
neuerdings gibt’s bei google die möglichkeit, auf der rechten seite neben den suchresultaten eine anzeige zu schalten, wenn man sich sogenannte „keywords“ kauft.
Was nun, wenn neben den suchergebnissen zu adidas rechts eine anzeige erscheint von puma??
ist rein hypothetisch in diesem fall, habe ich so nicht gesehen, aber bei einem anderen, ähnlichen beispiel.
handelt sich’s hier um eine markenschutzverletzung, da sich z.B. puma absichtlich mit dem namen von adidas in verbindung bringen lässt obwohl’s keine verbindung gibt, da konkurrent (auch wenn das brüder sind, ich weiß ?
andere beispiele wären audi - bmw oder vernell - lenor oder diesel - levis.
hersteller aus der gleichen branche demnach, die auch ein stück vom großen kuchen wollen und den bekannheitsgrad der anderen marke nutzen wollen.
dank für wertvolle hinweise und gruß von vroni
hier dürfte inzwischen langsam Rechtssicherheit herrschen (ich formuliere so vorsichtig, weil es immer mal wieder Urteile in die eine oder andere Richtung gegeben hat): Schalten von Adword-Anzeigen auf fremde Markennamen oder die Verwendung fremder Marken in Meta-Tags, … sollte man besser bleiben lassen. Die Chancen, dass einem hierfür vor Gericht die Ohren lang gezogen werden, sind jedenfalls ziemlich hoch.
BTW: Das gilt übrigens auch dann, wenn der Wettbewerb es besonders lustig findet, anderer Leute Adword-Anzeigen ständig aufzurufen um damit das gebuchte Kontingent möglichst schnell auszuschöpfen und so die Anzeige zum Verschwinden zu bringen (bzw. den unliebsamen Mitbewerber nötigt für teuer Geld nachzubuchen).
Gruß vom Wiz
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