Markenschutz

Hallo,
angenommen, eine Firma lässt sich eine Marke schützen, nennen wir sie mal beispielsweise Qu@ntum (hat nichts mit der Streamer Marke zu tun).
Nun hat ein anderer sich die Domain Quantum.de gesichert, und betreibt dort ein Portal mit einem anderen Thema.
Nun schreibt diese Firma mit Hinweis auf den Markenschutz Qu@ntum den Portalbetreiber an mit der Aufforderung, die Domain Quantum.de zu übergeben und den Namen nicht mehr zu benutzen.
Ist Quantum.de = Qu@ntum??

Und wo könnte man prüfen, ob tatsächlich ein Markenrecht besteht?

Merci Dank
Michael

Hi Michael,

Informationen zu Markenrechten und auch Domain-Namen bekommt man auf der Internetseite des DPA (Deutsches Patentamt).

Mit Aufkommen des Internets und den verstärkt auftretenden Problemen in bezug auf die Adressennamen sind hier erweiterte Bestimmungen niedergelegt worden.

Wenn man sich eine Marke schützen lässt, oder Informationen über geschützte Namen sucht, kann man eine Recherche anstrengen. Dort wird das Markenregister auf ähnliche oder gleiche Einträge untersucht.

Es kommt aber immer auch auf die Kombination (Wort/Bild) und Verwechslungsmöglichkeiten der Marke an, sowie für welche Bereiche das Schutzrecht eingetragen ist.

Deswegen ist es oft relativ schwierig zu sagen, wann der Markeninhaber im Recht ist und wann nicht.

Gruß
Nita

Huhu!

Und wo könnte man prüfen, ob tatsächlich ein Markenrecht
besteht?

https://dpinfo.dpma.de/

hallo…
wenn der betreiber von Q.de keine Namensrechte an Q hat, muss er die Domain freigeben (ein Anspruch auf „übergabe“, wie oftmals zu lesen ist, gibt es nicht, lediglich freigabe - der anspruchsteller muss sich daher bei der denic einen dispence eintragen lassen)

ob Q.de eigenen Namensrechte hat, müsste geprüft werden. es ist dafür nicht zwingend erforderlich, das der name kennzeichenrechtlich geschützt ist, namensrechte können auch daneben entstehen.

allerdings hat ein Markeninhaber idR das „bessere“ Recht an dem namen.

Q.de ist nicht gleich Q, aber durch Q.de wären die Namensrechte von Q verletzt (es kommt iÜ nicht darauf an, das unter der domain eine hp gehostet ist, allein die registrierung einer domain mit geschütztem Namen genügt für einen freigabeanspruch)

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]