Markenschutz, Namensrechte & Domainname

Hallo zusammen,

nach Nutzung der Suchfunktion konnte ich bisher leider keine Diskussion finden, die bei folgendem Sachverhalt hätte eindeutig helfen können:

A möchte einen Namen bzw. eine Marke im Bereich Fotografie schützen lassen und informiert sich beim DPMA, ob diese bereits vergeben ist. A findet heraus, dass diese noch nicht eingetragen ist und möchte nun den Markenschutz beantragen. Bei der Recherche finde A zum einen heraus, dass B bereits den Namen eingetragen hat, allerdings im Bereich „Optiker“ und nicht Fotografie. Stellt dies ein Problem für A dar oder ist dies eine andere Klasse und somit irrelevant? Zusätzlich stellt sich heraus, dass C ebenfalls den Namen verwendet und im gleichen Bereich (Fotografie) nutzt sowie eine Internetseite mit diesem Namen betreibt. Diese existiert aber noch nicht all zu lang (lt. Beobachtungen von A).

A stellt sich jetzt die Frage: Wenn der Name beim DPMA von A eingetragen wird, verliert C somit sämtliche Rechte an diesem Namen? Wie kann A feststellen, ob C nicht bereits ebenfalls einen Antrag auf Markenschutz laufen hat? Was kann A tun, um sich diesen Namen schützen zu lassen, obwohl er scheinbar schon (ungeschützt?) genutzt wird? Wenn A den Namen schützen lassen könnte, wie sieht es mit dem Recht am Namen in der Domain aus? Darf C die Interseite mit dem geschützen Namen weiter betreiben? Dazu kommt, dass C scheinbar eingetragene® Kaufmann bzw. Kauffrau ist. Steht das rechtlich irgendwie in Zusammenhang?

Danke & Gruß
MW

Hallo,

Bei der Recherche finde A zum einen heraus, dass B bereits den
Namen eingetragen hat, allerdings im Bereich „Optiker“ und
nicht Fotografie.

Andere Klasse, wäre also kein Problem

Zusätzlich stellt sich heraus, dass C ebenfalls den Namen verwendet und
im gleichen Bereich (Fotografie) nutzt sowie eine Internetseite mit diesem Namen betreibt.

Böse Sache

Diese existiert aber noch nicht all zu lang (lt. Beobachtungen von A).

Spielt keine Rolle, da auf jeden Fall vor A.

Wenn der Name beim DPMA von A eingetragen wird, verliert C somit sämtliche Rechte an diesem
Namen?

Nein,

Wie kann A feststellen, ob C nicht bereits ebenfalls einen Antrag auf Markenschutz laufen hat?

Anfrage beim DPMA

Was kann A tun, um sich diesen Namen schützen zu lassen, obwohl er scheinbar
schon (ungeschützt?) genutzt wird?

Eigentlich nichts. Auch ein nicht eingetragener Name hat eine Menge Rechte. Interessant wäre noch, ob
beide Unternehmen regional oder bundesweit aktiv sind.

Wenn A den Namen schützen lassen könnte,

Kann er, aber er wird dann Ärger bekommen mit dem „schnelleren“ Namensinhaber.

wie sieht es mit dem Recht am Namen in der :smiley:omain aus?

Keine Chance.

Darf C die Interseite mit dem geschützen Namen weiter betreiben?

In der Regel schon (gibt nur wenige Ausnahmen). Aber die Eintragung für A wird eh ausfallen.

Dazu kommt, dass C scheinbar eingetragene® Kaufmann bzw. Kauffrau ist. Steht das rechtlich
irgendwie in :Zusammenhang?

Nein.

lg
Richard

Hi,

Darf C die Interseite mit dem geschützen Namen weiter betreiben?

In der Regel schon (gibt nur wenige Ausnahmen). Aber die
Eintragung für A wird eh ausfallen.

Warum sollte die Eintragung nicht erfolgen?

Gruß

Christian

Hi,

Darf C die Interseite mit dem geschützen Namen weiter betreiben?

In der Regel schon (gibt nur wenige Ausnahmen). Aber die
Eintragung für A wird eh ausfallen.

Warum sollte die Eintragung nicht erfolgen?

Na ja, wenn es schon jemanden gibt, der mit diesem Markennamen auf dem Markt aktiv ist, dann sind die
300 EUR für die Eintragung für die Katz. Abgesehen davon, dass der andere Namensträger darüber hinaus
evtl. noch weitere Ansprüche stellen kann. Natürlich nur, soweit er auch etwas davon erfährt und dagegen
unternimmt. Aber das Risiko ist natürlich sehr hoch.

Grüßerle
Richard

Hi,

Darf C die Interseite mit dem geschützen Namen weiter betreiben?

In der Regel schon (gibt nur wenige Ausnahmen). Aber die
Eintragung für A wird eh ausfallen.

Warum sollte die Eintragung nicht erfolgen?

Na ja, wenn es schon jemanden gibt, der mit diesem Markennamen
auf dem Markt aktiv ist, dann sind die
300 EUR für die Eintragung für die Katz. Abgesehen davon, dass
der andere Namensträger darüber hinaus
evtl. noch weitere Ansprüche stellen kann. Natürlich nur,
soweit er auch etwas davon erfährt und dagegen
unternimmt. Aber das Risiko ist natürlich sehr hoch.

das DPMA betreibt keine Markenrecherche.
Also wenn nicht andere Gründe gegen eine Eintragung sprechen, wird die Eintragung erfolgen.

Zumindest kenne ich das nicht anders.

Gruß

Christian

Hi,

das DPMA betreibt keine Markenrecherche.

Auf Anfrage schon. Aber nicht, wenn man einfach eine Marke anmelden will das stimmt.

Also wenn nicht andere Gründe gegen eine Eintragung sprechen,
wird die Eintragung erfolgen.

Natürlich wird die Eintragung erfolgen. Und dann eben ziemlich sicher auch die rechtlichen Schritte des
bisherigen Verwenders der Marke. Was bringt dann die erfolgte Eintragung? Deshalb würde ich das
tunlichst bleiben lassen. Es sei denn, ich habe mich vorher mit dem Kollegen verständigt.

Grüßerle
Richard

Soweit so gut, aber ich habe noch einige Ergänzungen

  1. das DPMA erstellt keine Markenrecherchen, auch auf Anfrage nicht

  2. nach der Eintragung einer Marke kann diese in einem Widerspruchsverfahren gelöscht werden. Wenn die Widerspruchsfrist vorbei ist kann immer noch jederzeit Löschungsantrag gestellt werden.

Grund kann bei beiden Verfahren ein „älteres Recht“ sein, also meistens eine andere Marke, aber eben auch Firmennamen/Domains etc.

A sollte sich also entweder mit C einigen oder sich einen neuen Namen suchen. Die Wahrscheinlichkeit das C rechtliche Schritte gegen A einleitet, sobald er von der Doppelnutzung erfährt, ist relativ hoch

  1. In der Datenbank des DPMA kann man neu angemeldete Marken i.d.R. innerhalb von 2 Wochen finden (als Rohfassung)
    EU-Marken, die in Deutschland genauso Gültigkeit haben, werden allerdings erst nach ~6 Monaten veröffentlicht. Bei IR-Marken, die in Deutschland gelten können, dauert es u.U. noch länger

Da die Domain noch nicht so lange existiert, ist es also denkbar dass C gleich etwas globaler gedacht hat

  1. Nur weil zwei Marken in unterschiedlichen Klassen sind, bedeutet das nicht AUTOMATISCH dass sie nicht ähnlich/verwechselbar sind. Es gibt einen sehr großen, sehr dicken und sehr teuren Wälzer mit allen Entscheidungen des Bundespatentgericht dazu

schoko

hallo schoko.

absolut bingo mit allen Punkte, ex 1. Weiß ich aus eigener Erfahrung, ist aber vielleicht nicht in allen
Außenstellen so (?).

Grüßerle
Richard

Danke schon mal für die Informationen!

Allerdings stellen mir hinsichtlich A + C noch einige Fragen! Das das DPMA keine Markenrecherche betreibt und auch auf Anfrage keine Auskunft gibt, ist A bereits bekannt.

Inwiefern ist es C möglich Widerspruch zu erheben oder eine Löschung zu beantragen? Mit welcher Begründung? „Nur“ weil bereits eine Domain mit dem Namen besteht sowie eine Dienstleistung über diesen Namen angeboten wird? Heißt es nicht eher für A „Wer zuerst kommt, malt zuerst?“ Ist C nicht „selbst Schuld“, wenn er den Namen nicht schützen lässt und A den Markennamen für sich eintragen lässt?

Danke & Gruß
MW

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]