Markenschutz namensrechte

Guten Morgen,

wenn ich mir als firmenname die worte (fiktiv) „wort1- wort2“ schützen lasse und andere die schon verwenden - kann ich eine nutzungsgebühr verlangen?

um die frage zu verfeinern: wenn zu den beiden worten noch ein drittes wort „wort3“ davor oder dahinter geschrieben wird - verliert der markenschutz die wirkung?

vielen dank für eine einfache und kurze antwort
Jens :smile:

Hallo und vielen Dank

für die Anfrage. Meine Antwort dazu stellt keine Rechtsberatung dar sondern hat eine rein aufklärende Funktion:

Markenschutz gilt erst ab dem Tag der Anmeldung beim DPMA. Rückwirkend können keine Rechte geltend gemacht werden.

Grundsätzlich ist eine Marke vor Ähnlichkeiten und Ver-wechslungsfähigkeit geschützt. Insoweit kann trotz des dritten Wortes die ursprüngliche Marke erkennbar bleiben und somit Markenschutz bestehen bleiben oder eben nicht. Hierzu fragen Sie bitte einen Markenanwalt, da es auf den Einzelfall ankommt und nicht pauschal abzuhandeln st.

Mit ma®kensta®ken Grüßen

Stefan Geisler