Liebe Kenner, Könner und Wissende.
Angenommen, jemand möchte ein Firmenlogo schützen lassen (also Nachahmung bzw. Abkupfern verhindern): Wie ist vorzugehen bzw. was ist zu tun und wie teuer wäre in D so ein Verfahren?
Im hypothetischen Fall ginge es lediglich um das Logo als selbst neu entwickeltes Zeichen. Der angenommene Firmenname sei nicht schützbar, weil er ein Produkt bezeichnet, das auch von anderen hergestellt und vertrieben wird (z. B. „Auto“ oder „Gartenstuhl“ oder „Unternehmensberatung“ . . .)
Guten Morgen,
1.Prüfen, ob es das Logo schon gibt (ist aber wohl unwahrscheinlich)
2.Reinzeichnungsvorlage erstellen
3.Entscheiden, ob nur als Bildmarke oder als Wortbildmarke, also Firmenname/Markenname mit dazu
4.Auf www.dpma.de gehen, das steht alles über die Anmeldung einer Marke
5.Gewünschte Klassen raussuchen
6.Kosten: 300 Euro (online vielleicht etwas billiger) für die ersten 10 Jahre und für 3 Klassen
7.Wartezeit 6 Monate
lg
Richard
Auf der Homepage des DPMA gibt es einige Antworten dazu:
Ich kopier das mal hier rein:
Ich habe ein „Logo“ gestaltet. Wie kann ich es schützen? Kann ich ein „Logo“ auch als Geschmacksmuster anmelden?
Marken- und Geschmacksmusterschutz möglich
Ein Logo kann - durchaus auch parallel - sowohl als Marke und auch als Geschmacksmuster geschützt werden.
Welche(s) Schutzrecht(e) Sie für Ihr Logo erwerben möchten, wird weitestgehend vom beabsichtigten Einsatzzweck abhängen.
Schutz als Marke
Wenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen vorgesehen haben, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder angeboten werden, Sie also die Herkunft der Produkte aus genau diesem Unternehmen mit dem Logo kenntlich machen wollen, dann sollten Sie es als Marke schützen lassen.
Das Logo kann als Bild- bzw. Wort-Bild-Marke geschützt werden. Ihre angemeldete Marke wird umfassend vom DPMA geprüft. Sie kann nur eingetragen werden, wenn keine „absoluten Schutzhindernisse“ gemäß § 8 Markengesetz bestehen. Das heißt, Ihr Logo sollte fantasievoll und nicht beschreibend und damit unterscheidungskräftig sein.
Die Schutzdauer der Marke kann unbegrenzt verlängert werden.
Schutz als Geschmacksmuster
Mit einem Geschmacksmuster wird die Erscheinungsform eines Logos geschützt. Die Erscheinungsform wird durch Linien, Konturen, Farben, Verzierungen etc. bestimmt.
Der Schutz als Geschmacksmuster kommt insbesondere in Frage, wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, unterschiedliche Erzeugnisse auf der Oberfläche, wie zum Beispiel T-Shirts, Tassen oder Druckerzeugnisse, mit einem Logo oder einer sonstigen grafischen Gestaltung zu versehen oder Verpackungen zu verzieren bzw. auszustatten.
Auch wenn Sie als Entwerfer des Logos überhaupt keine konkrete Benutzungsabsicht verfolgen und Ihr Design einfach schützen lassen möchten, kann ein Geschmacksmuster sinnvoll sein.
Der Geschmacksmusterschutz ist vergleichsweise kostengünstig und bietet einen klassenunabhängigen Schutz. Die Schutzdauer ist auf maximal 25 Jahre begrenzt.
Detaillierte Informationen zum Geschmacksmusterschutz finden Sie hier.
Schutzumfang/Anmeldestrategie/Recherche
Da Marken und Geschmacksmuster unterschiedliche Schutzzwecke verfolgen, kann der jeweilige Schutzumfang voneinander abweichen.
Welche Anmeldestrategie für Ihr Vorhaben, Ihr neu gestaltetes Logo schützen zu lassen, konkret in Frage kommt, sollten Sie im Zweifel mit einem in Fragen des Marken- und Geschmacksmusterrechts erfahrenen Anwalt besprechen
Q: http://www.dpma.de/marke/faq/index.html#a24
Achja, was ich noch hinzufügen wollte. Am besten von einem Patent-Anwalt beraten lassen 