Liebe Expertinnen,
liebe Expertinnen,
bevor ich zu einem (Patent?)Anwalt gehe, möchte ich Euch gern um Eure Einschätzung bitten. Vielleicht stehe ich ja sowieso auf verlorenem Posten…
Ich beabsichtige als Freiberufler (Freier Journalist) Dienstleistungen unter einem Namen anzubieten, von dem ich weiß, dass für ihn bisher kein Musterschutz besteht (habe ich der Datenbank des DPMA entnommen). Diese Bezeichnung enthält als Zusatz meinen Namen (lautet also „blablabla - Dr. Michael Niepel“) Allerdings mußte ich jetzt feststellen, dass bereits von einem anderen Anbieter Leistungen unter der besagten Bezeichnung („blablabla“) angeboten werden. War das soweit verständlich? Meine Frage ist nun, ob ich Gefahr laufe, von dem anderen Anbieter „platt gemacht“ zu werden, auch dann, wenn ich einen Eintrag beim DPMA habe und er nicht.
Vielen Dank vorab und herzliche Grüße
Michael Niepel
PS: Nur um Mißverständnissen vorzubeugen - ich will nicht wirklich die Bezeichnung „blablabla“ verwenden; ich wollte nur vermeiden, die tatsächliche Bezeichnung hier breit zu treten…