Markenschutz

Liebe Expertinnen,
liebe Expertinnen,

bevor ich zu einem (Patent?)Anwalt gehe, möchte ich Euch gern um Eure Einschätzung bitten. Vielleicht stehe ich ja sowieso auf verlorenem Posten…

Ich beabsichtige als Freiberufler (Freier Journalist) Dienstleistungen unter einem Namen anzubieten, von dem ich weiß, dass für ihn bisher kein Musterschutz besteht (habe ich der Datenbank des DPMA entnommen). Diese Bezeichnung enthält als Zusatz meinen Namen (lautet also „blablabla - Dr. Michael Niepel“) Allerdings mußte ich jetzt feststellen, dass bereits von einem anderen Anbieter Leistungen unter der besagten Bezeichnung („blablabla“) angeboten werden. War das soweit verständlich? Meine Frage ist nun, ob ich Gefahr laufe, von dem anderen Anbieter „platt gemacht“ zu werden, auch dann, wenn ich einen Eintrag beim DPMA habe und er nicht.

Vielen Dank vorab und herzliche Grüße
Michael Niepel

PS: Nur um Mißverständnissen vorzubeugen - ich will nicht wirklich die Bezeichnung „blablabla“ verwenden; ich wollte nur vermeiden, die tatsächliche Bezeichnung hier breit zu treten…

Meine Frage ist nun, ob ich Gefahr laufe, von
dem anderen Anbieter „platt gemacht“ zu werden, auch dann,
wenn ich einen Eintrag beim DPMA habe und er nicht.

Wenn blablabla durch den Anderen bereits Verkehrsgeltung erreicht haben sollte, dann ja.

Stuffi

Danke: Zusatzfrage
Den Begriff habe ich zwar auch schon mal aufgeschnappt, aber da ich ein absoluter juristischer Laie bin, sagt er mir nix: was bedeutet „Verkehrsgeltung“, bitte?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Uhu, Tempotaschentuch oder Q-Tips (Wattestäbchen) sind Produktnamen einen Herstellers. Aber im Volksmund wird auch der Kleber, der nicht von „UHU“ stammt, als „UHU“ bezeichnet. Das ist Verkehrsgeltung; beim Tesafilm (ein weiteres Beispiel) müßte also der Patentanmelder das Zeugs als „Klebestreifen besonderer Art“ bezeichnen.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob die Idee auch schutzwürdig ist, dann beauftrage einen Patentanwalt. Nur so vermeidest Du Probleme. Zur Vorbereitung kannst auch eine der Patentsprechstunden der IHK besuchen. Doch da mußt Du Dich früh anmelden, denn diese Besprechungstermine (auch hier nicht konkret sagen, was Du willst, sondern nur umschreiben!!) sind schnell ausgebucht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verkehrsgeltung
Hi zusammen,

Tschuldige für das böse Wort, aber was du geschrieben hast ist Quatsch.

Die Rechtsprechung geht davon aus, eine Marke ist berühmt, wenn sie überragende Verkehrsgeltung hat, was bei einem Bekanntheitsgrad von unter 80 % jedenfalls nicht der Fall ist. Darüber hinaus muss das Kennzeichen einmalig sein und eine besondere Eigenart sowie im Verkehr eine hohe Wertschätzung besitzen.

Die berühmte Marke muss überragende Verkehrsgeltung besitzen. Dazu muss sie den höchstmöglichen Grad an Kennzeichnungskraft haben, auf die die Verkehrsgeltung aufbaut. Maßstab ist hier nicht die Verkehrsdurchsetzung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise, also der Konsumenten, für die die Waren und Dienstleistungen unter der geschützten Marke bestimmt sind. Vielmehr muss die Marke darüber hinaus als Kennzeichen des Unternehmens allgemein bekannt sein.

Verkehrsgeltung bedeutet also stark vereinfacht, dass die Öffentlichkeit die Marke zwingend einem einzigen Unternehmen zuordnet

Was du mit deiner Definition meinst ist, dass eine Marke auch generisch werden kann. Typische Beispiele hiefür sind Walkman (ursprünglich eine Marke von Sony), im englischen Sprachraum Vaseline (war auch eine Marke) usw. Wenn eine Marke generisch wird bedeutet das aber, dass su dein Schutzrecht VERLIERST. Soeben bei uns für Sony passiert.

°wink°

Tiger

xx

owt

Noch eine späte Antwort für alle die diese Frage auch mal haben.
Es besteht ein Risiko, wenn der andere Inhaber eine Marke ohne Eintragung durch Benutzung erworben hat. Dies muss er aber nachweisen. Die Anforderung sind hoch, er muss nämlich so bekannt sein, dass der Verkehr ihn kennt.

Und er muss dies für den gesamten Zeitraum seiner Benutzung nachweisen. Das muss man erst mal schaffen. Also könnte man es in jedem Fall mit einer eigenen Markenregistrierung versuchen.

Ich schaue selber bei Fragen die ich habe auf eine dieser Seiten zum Thema Markenschutz, diese hier fand ich neulich prima, da ist alles einfach erklärt. http://www.markego.de

Also, auch für künftiger User ist die Antwort vielleicht hilfreich. Viel Erfolg für alle.