Hallo zusammen,
wenn man theoretisch eine Marke mit dem Namen: „Grünes Gras im Mondschein“ mit einem Mond-Logo als Bildmarke schützen lassen will - wäre es dann ein Problem, wenn es die Marke „Grünes Gras“ schon x-Mal gibt, davon 1x in der gleiche Branche? Oder langen die beiden zusätzlichen Worte „im Mondschein“ zur Unterscheidung?
Danke im Voraus.
Hallo,
wenn man theoretisch eine Marke mit dem Namen: „Grünes Gras im
Mondschein“ mit einem Mond-Logo als Bildmarke schützen lassen
will - wäre es dann ein Problem, wenn es die Marke „Grünes
Gras“ schon x-Mal gibt, davon 1x in der gleiche Branche? Oder
langen die beiden zusätzlichen Worte „im Mondschein“ zur
Unterscheidung?
das genau sind Fragen, womit sich Gerichte im Einzelfall jahrelang beschäftigen, denn der Inhaber der Marke „Grünes Gras im Mondschein“ wird das vermutlich ganz anders sehen als der Inhaber der Marke „Grünes Gras“. In der Tat könnte hier eine nicht ausreichende Unterscheidungsfähigkeit bestehen. So pauschal lässt sich das aber nicht beantworten.
Gruß
S.J.
Hallo,
wenn man eine reine Bildmarke schützt, kommt es bei Beurteilung einer Kollision mit älteren Marken vor allem auf die visuelle Ähnlichkeit der Gestaltung an. Eine Bildmarke kann ein Weg sein für Markenschutz, wenn man keine Wortmarke mit den Bestandteilen grünes Gras verletzen möchte. Wenn aber der Verkehr die Wortbedeutung im Bild wiederfinden kann, kann auch die Bildmarke eine Wortmarke grünes gras verletzen. Alles nicht so einfach. Ich habe mich erst jüngst mit ähnlichen Themen beschäftigt und bin dabei auf eine super Seite gestoßen. Die erklären viel und leicht verständlich, wie ich finde: http://www.markego.de/
Viel Erfolg mit dem grünen Gras.