Markenverlängerung

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal an, dass eine Firma bezüglich der Markenrechtsverlängerung auf ein Schreiben der „xy GmbH“, vor der auch die IHK und das Patent- und Markenamt warnt, reingefallen ist und direkt am nächsten Tag eine Rechnung über Brutto 1.560 Euro erhalten hat.

Ein Anwalt wurde eingeschaltet, der aber meinte, dass nur bei „Irrtum“ angesetzt werden kann. Die zuständige IHK rät, parallel eine Strafanzeige wegen Betruges aufzugeben.

Gibt es hier irgendwelche Erfahrungswerte über Rechtsverläufe?

Danke und viele Grüße

Kathleen

hallo
es wäre gut zu wissen wofür diese summe gefordert wurde.
als ich meine marke angemeldet habe, lag der empfangsbescheinigung ein roter zettel bei, bei denen vor dubiosen firmen gewarnt wurde.

diese versuchen dem ahnungslosen anmelder irgendwelche unnütze eintragungen in listen zu verkaufen.

ich bezweifel dass das rechtlich anfechtbar ist, solange diese eintragung tatsächlich erfolgt. auch wenn sie keinen nutzen bringen.

aber wie gesagt: man müsste den wortlaut des schreibens wissen.
wenn jedoch trotz dieser beigelegten warnung seitens des dpma jemand bezahlt, hat er es auch nicht anders verdient.

so, steck die moralkeule wieder ein und verabschiede mich.

gruß sabine

Hallo Sabine,

es wäre gut zu wissen wofür diese summe gefordert wurde.

für die Markenverlängerung - wie im Betreff geschrieben.

als ich meine marke angemeldet habe, lag der
empfangsbescheinigung ein roter zettel bei, bei denen vor
dubiosen firmen gewarnt wurde.

diese versuchen dem ahnungslosen anmelder irgendwelche unnütze
eintragungen in listen zu verkaufen.

Nein, es geht nicht um die Eintragung in neue Listen, sondern um ein als Erinnerungsschreiben verpacktes Fomular, dass die Marke vor 10 Jahren geschützt wurde und der Schutz nun erneuert werden müsste. Leider glich das Formular anscheinend sehr einem offiziellen des Marken- und Patentamtes.

http://www.reutlingen.ihk.de/start.oscms/0/2528/1000…

ich bezweifel dass das rechtlich anfechtbar ist, solange diese
eintragung tatsächlich erfolgt. auch wenn sie keinen nutzen
bringen.

Wie gesagt, es geht nicht um Eintragung, sondern um Verlängerung.

aber wie gesagt: man müsste den wortlaut des schreibens
wissen.
wenn jedoch trotz dieser beigelegten warnung seitens des dpma
jemand bezahlt, hat er es auch nicht anders verdient.

Bezahlt wurde meines Wissens nach bisher noch gar nichts.

so, steck die moralkeule wieder ein und verabschiede mich.

Das hat wohl weniger etwas mit Moral zu tun! :smile:

Viele Grüße

Kathleen

hallo kathleen
ich persönlich sehe hier erst einmal nichts ungesetzliches. aber wie gesagt, ich kenne den wortlaut des schreibens nicht. die homepage der firma ist schon ok.

http://www.de-mv.de/

hier wird ein horrender preis für eine dienstleistung gefordert, die jeder selbst machen kann. und solange die verlängerung auch wirklich eintritt, sehe ich erst einmal keine bedenken. sie erledigen eine dienstleistung die kostet.

als ich meine marke auf europa habe ausdenen wollen, habe ich auch mit dem gedanken gespielt dass von einem anwalt erledigen zu lassen.
der wollte auch so in etwa einen 1000der dafür haben.
man beachte: einen tausender um ein formular für mich auszufüllen, hier waren die eigentlichen kosten für die ausweitung noch nicht einmal inbegriffen. habe dann alees selbst erledigt.

der anwalt hat mir am telefon auch suggeriert dass das ohne anwalt nicht möglich sei. direkt gesagt hat er es nicht.

ergo: die sache ansich ist nicht unrechtmäßig. wenn jedoch der text des schreibens bedenklich formuliert ist, dann schon.

wenn das so wäre, frage ich mich allerdings warum es diese firma noch gibt. die gehen eben im rahmen einer juristischen grenzwertigkeit auf „dummenfang“. und jeden tag wird ein neuer geboren.
aber wie gesagt: sie erbringen eine leistung, genau wie ein rechtsanwalt es macht.

gruß sabine

Hallo Sabine,

danke für Dein Interesse, aber das ist nicht das, was zur Beantwortung meiner Frage beiträgt.

Dummheit kann man im Übrigen bei fast allen Rechtsstreitigkeiten unterstellen.

Ein IHK-Rechtsberater hat geraten, es anzufechten und eventuell folgende Mahnungen zu ignorieren resp. mit einer negativen Feststellungsklage zu beantworten.

Meine Frage war, ob es diesbezüglich Erfahrungsberichte gibt.

Trotzdem Danke für Dein Bemühen und viele Grüße

Kathleen

hier das schreiben
hallo kathleen

hier einmal das schreiben wie es diese firma versendet.

http://www.markenblog.de/wp-content/verlngerung.pdf

wie gesagt: meiner meinung nach grenzwertig. aber wenn man schon beim rechtsanwalt war und ebenfalls den rechtsberater der ihk konsultiert hat, welche erfahrungswerte haben die denn?

Hallo Sabine

aber wenn man
schon beim rechtsanwalt war und ebenfalls den rechtsberater
der ihk konsultiert hat, welche erfahrungswerte haben die
denn?

Anscheinend viele über den Fakt - aber kaum welche über den Verlauf bezüglich dieses Falls.

Schönen Abend

Kathleen