Hallo zusammen,
gehört die bereits installierte Markise zum Kauf einer Immo hinzu oder hätte man die mündliche Zusage unbedingt im Vertrag absichern müssen?
Wenn ja, hätte der Notar nicht darauf hinweisen müssen und kann mir der Verkäufer nun auch noch andere Dinge abbauen -> z.B. den Zaun ???
Danke für alle Antworten und
Gruß Oliver
Hallo Oliver,
hier müsste man den Vertrag einmal lesen für ein qualifizierte Antwort.
Christian
hier müsste man den Vertrag einmal lesen für ein qualifizierte
Antwort.
hm stimmt aber falls da nicht expliziet drinne steht das der verkäufer bestimmte teile nach vertragsunterzeichnung abbauen darf dann darf der verkäufern nichts mehr an der immobilie verändern.
die markise ist fest mit dem bauwerk verbunden und gehört demzufolge dazu. ergo ist das also diebstahl und kann angezeigt werden und/ oder zumindest schadenersatz - neue markise + zusatzarbeiten von der kaufsumme abziehen - ordentlich dokumentieren …
uwe
hallo und danke für die antworten,
die markise ist übrigens nicht nur mit der mauer verbunden, sodern auch mit elektrischen anlagen (motor und wind-system) - also evt. auch vergleichbar mit steckdosen oder?
kann mir vieleicht jemand noch einen tip bzgl. „übergabeprotokoll“ geben? ich habe im web nur protokolle zu mietobjekten gefunden, aber keine für immo-erwerb.
gruß oliver
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kann mir vieleicht jemand noch einen tip bzgl.
„übergabeprotokoll“ geben? ich habe im web nur protokolle zu
mietobjekten gefunden, aber keine für immo-erwerb.
hi oliver,
auch hier gilt hier müsste man den Vertrag einmal lesen für ein qualifizierte Antwort.
nach vertragsunterzeichnung ist dat zu spät, im allg. steht im notarvertrag „…wie es steht und liegt …“ also das gebäude wird übernommen wie zum zeitpunkt der vertragsunterschrift, da gibt es eigentlich nix zu protokollieren - außer die kompl. schlüsselübergabe, wenn nicht schon geschehen - , aber guck nochmal in deinen vertrag sollten da irgendwelche zusicherungen des verkäufers gemacht worden sein (z.b. beseinrein und kompl. ausgeräumt…) dann hat er dir diese leistung bei übergabe geschuldet,
etwas anders ist es natürlich bei einem bauträgergeschäft, wo du z.b. ein haus kaufst was erst noch gebaut werden soll dann brauchst du natürlich ne gaaaaanz feine übergabe des kaufobjektes, aber dazu solltest du einen sachverständigen deienr wahl hinzuziehen
uwe
Hallo Uwe,
geh mit Deinem gesunden Menschenverstand heran und dokumentiere alles, was Dir wichtig erscheint.
Wichtig sind da noch:
- Zählerstände [Gas, Strom, Wasser, Fernwärme, Öltank, Gastank etc.]
- Schlüssel
- Funktion der techn. Geräte [wenn Markise abgebaut - keine Funktionsprüfung Markise, da nicht vorhanden]
- baulicher Zustand Gebäude
- baulicher Zustand Grundstück
Christian