Markler Gebühren Erbpacht Land

Das Haus in dem ich seit 11 Jahren wohne soll verkauft werden.
Ich möchte das Haus kaufen,die Verkäuferin hat einen
Markler eingeschaltet.Der will jetzt Marklergebühren
von mir für das Haus und für das Erbpacht Land.

Meine Frage ist, darf er gebühren von mir verlangen
ob wohl er mir das HAus nicht vermittelt hat.
Und wie ist es mit dem Land das der Stadt gehört darf
er dafür Gebühren nehmen.

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

viele grüße

Markus

Hallo,

wenn der Verkäufer das Haus zum Kauf angeboten hat, ist m.E. keine Maklergebühr zu bezahlen, sollte allerdings der Hauskauf zuerst vom Makler angeboten worden sein, wäre für den Makler ein Anspruch gegeben.

Schönen Tag noch.

Hallo Markus,

wesentlich ist, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist.

  1. Angebot des Maklers mit dem Objekt und der Forderung einer Provision, wenn danach, nur dann, weitere Leistungen von dem Makler in Anspruch genommen werden, wie z.B. die Adresse, Kaufpreis oder ähnliches, dann ist ein Vertrag mit dem Makler zustande gekommen.

  2. Nachweis der Kaufgelegenheit (Objekt mit Adresse), der Verkäufer kann später genannt werden, (Nachweismakler) und / oder

  3. Die Vermittlung des Objekts, die wesentlich sein muss, damit der Hauptvertrag (Kaufvertrag, Beurkundung) zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande kommt (Vermittlungsmakler),

wenn also Punkt 1. und 2. erfüllt sind oder Punkt 1. und 3. oder Punkt 1. bis 3., dann hat der Makler Anspruch auf die Provision.

Die Provision ist bei Endverbrauchern immer inkl. der Mehrwertsteuer anzugeben, zum Beispiel 6,25 Prozent, nicht 5,25 Prozent zzgl MwSt.

Sind diese Punkte erfüllt? Wenn ja, dann besteht auch Anspruch auf Provision, auch auf das Erbpachtrecht, was eigentlich verkauft wird. Es handelt sich in den meisten Fällen um einen Grundstücksverkauf, ob bebaut oder unbebaut. Es ist auch unerheblich, wer Erbpachtgeber ist, da der Käufer in den bestehenden Erbpachtvertrag eintritt.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten