Markler in die Wohnung lassen, wie oft?

Hallo alle zusammen.
Wir haben folgendes Problem. Wir haben unseren Miertvertrag für unsere 2 Zimmer Wohnung fristgerecht zum 31.12.02 gekündigt. Nun hat unser Vermieter einen Markler mit der Weitervermietung unserer Wohnung beauftragt. Nun meine Frage, wie oft muss ich den Markler wenn er mit Interessenten die Wohnung besichtigen will rein lassen (ich habe irgendwo mal gelesen nicht öfter als einmal die Woche, bin mir aber nicht mehr sicher).
Und wie lange vorher muss der Markler sich ankündigen für einen Termin. Ich hoffe auf schnelle Antwort da der Markler sehr „Nett“ ist.
Danke im vorraus.
P.S. Antworten wenn es geht mit Quellen Angabe

Gruss Christoph

Hallo Christoph,

Wir haben folgendes Problem. Wir haben unseren Miertvertrag
für unsere 2 Zimmer Wohnung fristgerecht zum 31.12.02
gekündigt. Nun hat unser Vermieter einen Markler mit der
Weitervermietung unserer Wohnung beauftragt. Nun meine Frage,
wie oft muss ich den Markler wenn er mit Interessenten die
Wohnung besichtigen will rein lassen (ich habe irgendwo mal
gelesen nicht öfter als einmal die Woche, bin mir aber nicht
mehr sicher).
Und wie lange vorher muss der Markler sich ankündigen für
einen Termin. Ich hoffe auf schnelle Antwort da der Markler
sehr „Nett“ ist.

Zuerst ist entscheidend, ob im Mietvertrag Besichtigungszeiten vereinbart sind. Dann haben Besichtigungen in diesem Rahmen zu erfolgen. Dies bedeutet aber, dass bis 12.00 oder bis 18.00 nicht heisst, dass jemand kurz zuvor kommt, sondern dass um diese Zeit Ende ist.

Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung vom nindestens 4 Tagen zwischen Verabredung und Termin liegen (AG Münster WM 82,282). Der Mieter kommt seiner Pflicht nach, wenn er dem Vermieter oder hier dem Makler einmal in der Woche an drei Vormittagsstunden zur Verfügung steht (LG Kiel WM 93,52).

Gruss Günter