Markler Provision

Folgende Situation, Person X wohnt in Wohnung A. Nachbar (gleiches Haus) hat Wohnung gekündigt. Nun ist Person X zur Hausverwaltung gleichzeitig stellvertretender Vermieter gegangen und gefragt ob sie dort einziehen kann und die bisherige Wohnung A kündigen kann. Hausverwaltung (stelvertretender Vermieter) bestätigt und stimmt zu.

Hier meine erste Frage: Ist dies eine Offizielle Kündigung?

Wohnungsübergabe der alten Wohnung A und neuer Mietvertrag für Wohnung B wurde mit der Hausverwaltung gemacht. Wohnungsübergabe (+Protokoll) der neuen Wohnung B wurde zwischen dem alten Mieter und neuem Mieter Person X gemacht. Hausverwaltung (stelvertretender Vermieter) hat während der Wohnungsübergabe der alten Wohnung A mündlich erwähnt das er eine Provision möchte für die neue Wohnung B, dies würde aber nirgends schriftlich festgehalten.

Meine Frage nun: Darf die Hausverwaltung (stelvertretender Vermieter) eine Provision von Person A verlangen?

Kurz gesagt, wir sind innerhalb des Hauses umgezogen. Selber Vermieter selber Ansprechpartner für die Wohnung. Wir haben die Kaution der neuen Wohnung angepasst (aufgestockt). Haben sämtliche Formalitäten mit dem Vormieter abgeklärt, (weil Vermieter, Verwaltung keine Lust hatten dies zu tun, da im Streit). Und nun verlangt die Verwaltung (stelvertretender Vermieter) eine Provision von uns.

Ist eine mündliche Kündigung in einem solchen Fall ausreichend?

Und was viel wichtiger ist, darf eine Provision von uns verlangt werden?

Dazu ist zu sagen das es sich hierbei um ein Immobilienbüro handelt das diese Wohnungen vermietet.

Soll das eine Maklergebühr oder ein Bestechungsgeld sein?

Maklergebühren dürfen nur noch von der Person verlangt werden, die den Makler beauftragt hat. Und diese Immobilienfirma ist ja wohl vom Vermieter beauftragt worden, das Haus zu verwalten.

Wegen Bestechungsgeld würde ich sagen: Wenn ihr schon den neuen Mietvertrag habt und bereits umgezogen seid, dann braucht ihr den doch gar nicht mehr zu bestechen.

Kündigungen müssen eigentlich immer schriftlich sein. Wenn allerdings die Wohnungsübergabe gemacht und der neue Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde, weiß ich nicht, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sowas z. B. in einer Gerichtsverhandlung gar nicht berücksichtigt würde. - Allerdings ist der Zeitpunkt der Kündigung der alten Wohnung so ja nicht klar. Verlangen die denn noch Miete für die alte Wohnung?

Eventuell musst du ja Bestechungsgeld zahlen, damit sie dich aus dem alten Mietvertrag frühzeitig rauslassen …

Danke für die Antwort. Die alte Wohnung haben wir mündlich fristgerecht 3 Monate vorher gekündigt, aber halt nur mündlich. Wir zahlen auch keine Miete mehr dafür. Es hatte mich nur interessiert, weil die Verwaltung im Nachhinein erwähnt hatte das wir ja nicht schriftlich gekündigt haben. Aber das schon O.K. sei. Jetzt möchte die Hausverwaltung (Immobilienfirma und Wohnungsbesitzer) eine Provision von uns haben. Was wir aber nicht einsehen, da diese auch nichts getan hat. Wir haben die Wohnungsbesichtigung, Übergabeprotokoll und Wohnungsübergabe, auf Wunsch der Hausverwaltung mit dem Vormieter gemacht ohne Hausverwaltung oder sonstige Bezugspersonen.

Und Bekannte haben uns gesagt, das wir die Provision auf keinen Fall zahlen sollen.

Wie gesagt, es gibt seit einiger Zeit ein Gesetz, dass Mieter sowieso keine Maklerprovision mehr zahlen.
Wenn du mir nicht einfach so glauben willst, was natürlich verständlich ist, könntest du den verlinkten Text lesen, den hat ein Rechtsanwalt geschrieben:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-muessen-mieter-noch-provision-zahlen-fragen-zum-bestellerprinzip_069707.html

Ich würde die Aufforderungen zur Zahlung entweder höflich ablehnen, oder ignorieren. Dann müssten sie die Zahlung einklagen, aber das werden sie wohl lieber nicht tun.

Hallo LRK,

die Sache - wie du sie schreibst - klingt sehr verzwickt, ist im Grunde aber sehr einfach zu beantworten.

1; Ist dies eine Offizielle Kündigung? … NEIN, die muss immer schriftlich erfolgen und vom Vermieter auch schriftlich angenommen werden!

2; Wohnungsübergabe der alten Wohnung A und neuer Mietvertrag für Wohnung B wurde mit der Hausverwaltung gemacht. Wohnungsübergabe (+Protokoll) der neuen Wohnung B wurde zwischen dem alten Mieter und neuem Mieter Person X gemacht.

Man muss den Punkt 2 mindestens 6 x lesen um ihn dann trotzdem nicht zu verstehen!
Was ist denn das für ein Gewurschtel? Sowas würde vor Gericht niemals Stand halten.

Die Wohnungsübergabe wurde vom alten Mieter gemacht? Hatte er denn eine Vollmacht? Hat er irgend welche Mängel notiert und du hast sie dann unterschrieben … wegen der Kaution!? Er kann ja nicht einfach so seine EIGENE Wohnung abnehmen … ohne Vollmacht des Eigentümers!

3; Hausverwaltung (stellvertretender Vermieter) hat während der Wohnungsübergabe der alten Wohnung A mündlich erwähnt das er eine Provision möchte für die neue Wohnung B, dies würde aber nirgends schriftlich festgehalten.

Hier ist zu sagen, dass man zum Makeln mit Immobilien zum einen den § 34c haben und - hier in diesem Fall - der MAKLER einen Alleinauftrag für die Vermittlung der neuen Wohnung haben müsste … dies alles von dir und dem Makler unterschrieben!

Hierzu ist aber auch noch zu sagen, dass ein Vermieter (auch ein stellvertretender Vermieter) für seine EIGENE Wohnung - selbst wenn er den $ 34c hätte und beim Ordnungsamt ordentlich als Immobilien-Makler angemeldet wäre - KEINE Provision verlangen darf !!! Hinzu kommt noch, dass eine Hausverwaltung KEIN Makler sein darf!

Das was hier getrieben werden soll ist also ganz klarer BETRUG !!!
Und das: „dies würde aber nirgends schriftlich festgehalten“ … ist zusätzlich noch Steuerhinterziehung !!! Hier ist von den Anstiftern (der Hausverwaltung) eine ganze Menge an krimineller Energie vorhanden.

4; Ist eine mündliche Kündigung in einem solchen Fall ausreichend?
WAS meinst du damit? Die Kündigung deiner alten Wohnung oder willst du die neue Wohnung kündigen ?? Zur Erinnerung,- ich habe oben schon erwähnt, dass eine rechtswirksame Kündigung immer termingerecht und SCHRIFTLICH zu erfolgen hat,- im Mietvertrag muss doch irgend eine Kündigungsfrist vereinbart sein - oder könnt ihr in diesem Haus alle machen was ihr wollt ??

5; Eine MAKLER-Provision darf von euch NICHT verlangt werden, denn (ich wiederhole) erstens darf ein Vermieter für seine EIGENE Wohnung keine Provision verlangen,- zweitens besteht - so viel zumindest ich mitbekommen habe - zwischen euch keinerlei SCHRIFTLICHE Provisionsvereinbarung und ein Maklervertrag wäre hier ungültig !!! Im Bezug auf eine - wie auch immer geartete - Vermittlungsprovision für die neue Wohnung, könnt ihr also ganz gelassen bleiben.

6; „Dazu ist zu sagen das es sich hierbei um ein Immobilienbüro handelt das diese Wohnungen vermietet“ … unfassbar !!! Da wird am Schluss einfach mal locker so ein Satz nachgeschoben.

Eigentlich würde ich spätestens an dieser Stelle meine gesamten Erklärungen und Ausführungen löschen und diese faule Sache beenden!

Hier stimmt doch vorne und hinten nichts!

Wer ist denn eigentlich der EIGENTÜMER der neuen Wohnung ??
Wer hat denn den Mietvertrag (als Vermieter) unterschrieben ??
Du hast doch geschrieben, dass die Hausverwaltung der stellvertretende Vermieter ist - oder? Deshalb dachte ich - auch wie du es beschrieben hast - dass ihr den neuen Mietvertrag mit der Hausverwaltung (im Auftrag und mit Vollmacht des echten Vermieters) gemacht habt. Wo kommt denn nun auf einmal dieses seltsame Immobilienbüro her, das nun angeblich der Vermieter der Wohnung ist ??

Das ist doch alles Schwachsinn! Ein Immobilienbüro kann doch nicht der Vermieter sein (weil es dann sowieso keine Provision verlangen darf) … es kann höchstens der VERMITTLER sein !!

Noch eine Frage: Was hat denn dieses angebliche Immobilienbüro mit deiner Hausverwaltung zu tun? Dieses Immobilienbüro müsste dann doch mit euch einen Maklervertrag haben - oder? Wenn es zwischen euch und diesem Makler keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt, dann kann dir dieses Büro doch völlig egal sein!

Sorry, aber bei der Nummer - so wie du sie schilderst - hat doch JEDER Dreck am Stecken - oder? Ein normaler Mensch blickt da doch wirklich nicht mehr durch.

Entweder du überlegst dir die Sache und die Zusammenhänge nochmals ganz genau und schilderst dann nochmal eine verbesserte und korrekte Fassung deiner Frage, oder wir lassen es.

Eins möchte ich trotzdem noch wissen … WIE kann man unter diesen geschilderten Umständen noch miteinander in diesem Haus wohnen … die Nebenkostenabrechnung macht ja dann auch wieder die Hausverwaltung, die dich abzocken wollte. Voll irre !!!

Falsch
Mieter zahlen den Makler wenn sie einen Makler beauftragen.

Ja, das habe ich doch auch weiter oben geschrieben und steht ganz genau in dem Link.

In diesem Fall droht euch die Verpflichtung, die Miete nachzuzahlen, da keine wirksame Kündigung des Wohnraums erfolgt ist. Diese muß laut BGB zwingend schriftlich erfolgen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/568.html

Auch, wenn der Vermieter dies offensichtlich akzeptiert? Gibt es darüber irgendein Urteil? Der Vermieter ist doch mitverantwortlich, wenn er das so akzeptiert, ist jedenfalls meine Meinung. Besonders, wenn es sich um eine Immobilienfirma handelt, wo die Gesetze doch zweifellos bekannt sind.

So unsauber wie das Ganze abläuft traue ich der Hausverwaltung, Hausbesitzer oder Immobilienbüro durchaus zu daß sie damit noch ankommen

So unsauber, undurchsichtig und abgefuckt hier anscheinend alles abläuft, stimmt hier praktisch nichts,- absolut nichts … DAS ist Fakt !!!