Hallo LRK,
die Sache - wie du sie schreibst - klingt sehr verzwickt, ist im Grunde aber sehr einfach zu beantworten.
1; Ist dies eine Offizielle Kündigung? … NEIN, die muss immer schriftlich erfolgen und vom Vermieter auch schriftlich angenommen werden!
2; Wohnungsübergabe der alten Wohnung A und neuer Mietvertrag für Wohnung B wurde mit der Hausverwaltung gemacht. Wohnungsübergabe (+Protokoll) der neuen Wohnung B wurde zwischen dem alten Mieter und neuem Mieter Person X gemacht.
Man muss den Punkt 2 mindestens 6 x lesen um ihn dann trotzdem nicht zu verstehen!
Was ist denn das für ein Gewurschtel? Sowas würde vor Gericht niemals Stand halten.
Die Wohnungsübergabe wurde vom alten Mieter gemacht? Hatte er denn eine Vollmacht? Hat er irgend welche Mängel notiert und du hast sie dann unterschrieben … wegen der Kaution!? Er kann ja nicht einfach so seine EIGENE Wohnung abnehmen … ohne Vollmacht des Eigentümers!
3; Hausverwaltung (stellvertretender Vermieter) hat während der Wohnungsübergabe der alten Wohnung A mündlich erwähnt das er eine Provision möchte für die neue Wohnung B, dies würde aber nirgends schriftlich festgehalten.
Hier ist zu sagen, dass man zum Makeln mit Immobilien zum einen den § 34c haben und - hier in diesem Fall - der MAKLER einen Alleinauftrag für die Vermittlung der neuen Wohnung haben müsste … dies alles von dir und dem Makler unterschrieben!
Hierzu ist aber auch noch zu sagen, dass ein Vermieter (auch ein stellvertretender Vermieter) für seine EIGENE Wohnung - selbst wenn er den $ 34c hätte und beim Ordnungsamt ordentlich als Immobilien-Makler angemeldet wäre - KEINE Provision verlangen darf !!! Hinzu kommt noch, dass eine Hausverwaltung KEIN Makler sein darf!
Das was hier getrieben werden soll ist also ganz klarer BETRUG !!!
Und das: „dies würde aber nirgends schriftlich festgehalten“ … ist zusätzlich noch Steuerhinterziehung !!! Hier ist von den Anstiftern (der Hausverwaltung) eine ganze Menge an krimineller Energie vorhanden.
4; Ist eine mündliche Kündigung in einem solchen Fall ausreichend?
WAS meinst du damit? Die Kündigung deiner alten Wohnung oder willst du die neue Wohnung kündigen ?? Zur Erinnerung,- ich habe oben schon erwähnt, dass eine rechtswirksame Kündigung immer termingerecht und SCHRIFTLICH zu erfolgen hat,- im Mietvertrag muss doch irgend eine Kündigungsfrist vereinbart sein - oder könnt ihr in diesem Haus alle machen was ihr wollt ??
5; Eine MAKLER-Provision darf von euch NICHT verlangt werden, denn (ich wiederhole) erstens darf ein Vermieter für seine EIGENE Wohnung keine Provision verlangen,- zweitens besteht - so viel zumindest ich mitbekommen habe - zwischen euch keinerlei SCHRIFTLICHE Provisionsvereinbarung und ein Maklervertrag wäre hier ungültig !!! Im Bezug auf eine - wie auch immer geartete - Vermittlungsprovision für die neue Wohnung, könnt ihr also ganz gelassen bleiben.
6; „Dazu ist zu sagen das es sich hierbei um ein Immobilienbüro handelt das diese Wohnungen vermietet“ … unfassbar !!! Da wird am Schluss einfach mal locker so ein Satz nachgeschoben.
Eigentlich würde ich spätestens an dieser Stelle meine gesamten Erklärungen und Ausführungen löschen und diese faule Sache beenden!
Hier stimmt doch vorne und hinten nichts!
Wer ist denn eigentlich der EIGENTÜMER der neuen Wohnung ??
Wer hat denn den Mietvertrag (als Vermieter) unterschrieben ??
Du hast doch geschrieben, dass die Hausverwaltung der stellvertretende Vermieter ist - oder? Deshalb dachte ich - auch wie du es beschrieben hast - dass ihr den neuen Mietvertrag mit der Hausverwaltung (im Auftrag und mit Vollmacht des echten Vermieters) gemacht habt. Wo kommt denn nun auf einmal dieses seltsame Immobilienbüro her, das nun angeblich der Vermieter der Wohnung ist ??
Das ist doch alles Schwachsinn! Ein Immobilienbüro kann doch nicht der Vermieter sein (weil es dann sowieso keine Provision verlangen darf) … es kann höchstens der VERMITTLER sein !!
Noch eine Frage: Was hat denn dieses angebliche Immobilienbüro mit deiner Hausverwaltung zu tun? Dieses Immobilienbüro müsste dann doch mit euch einen Maklervertrag haben - oder? Wenn es zwischen euch und diesem Makler keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt, dann kann dir dieses Büro doch völlig egal sein!
Sorry, aber bei der Nummer - so wie du sie schilderst - hat doch JEDER Dreck am Stecken - oder? Ein normaler Mensch blickt da doch wirklich nicht mehr durch.
Entweder du überlegst dir die Sache und die Zusammenhänge nochmals ganz genau und schilderst dann nochmal eine verbesserte und korrekte Fassung deiner Frage, oder wir lassen es.
Eins möchte ich trotzdem noch wissen … WIE kann man unter diesen geschilderten Umständen noch miteinander in diesem Haus wohnen … die Nebenkostenabrechnung macht ja dann auch wieder die Hausverwaltung, die dich abzocken wollte. Voll irre !!!